Hallo,
ich habe gelesen, dass ich ab 50J nun freiwillig zusätzlich Beiträge einzahlen kann, um bei einem ggf. späteren früheren Renteneintritt Abschäge auszugleichen.
1. Ist die einzige Vorrausetzung hierfür, daß man über 50J ist, oder muss man einen früheren Renteneintritt schon beantragen ?
2. Gibt es Gründe, daß die RV dies ablehnt ?
3. Was ist der Höchstbetrag, den man pro Jahr einzahlen darf ?
Danke für Antworten, ich versuche auch einen Beratungstermin zu bekommen, aber online werden keine freien Termine angeboten ????