Guten Morgen Uwe A.,
freiwillige Beiträge können nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden, somit sind für Ihre Frau grundsätzlich noch Zahlungen für das aktuelle Jahr möglich.
Sie kann selber entscheiden, wie viel sie einzahlen möchte zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag:
Der Mindestbeitrag liegt monatlich bei 83,70 Euro
-> der monatliche Rentenanspruch erhöht sich für ein Jahr Beitragszahlung um ca. 4,45 Euro
Der Höchstbeitrag bei 1209,00 Euro
-> der monatliche Rentenanspruch erhöht sich für ein Jahr Beitragszahlung um ca. 66,20 Euro
Beachten Sie, dass eine freiwillige Zahlung nur möglich ist, wenn keine Pflichtversicherung vorliegt.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0060.pdf?__blob=publicationFile&v=19