Hallo und guten Tag,
nach Informationen auf ihrer Internetplattform ist man als vorgezogener Vollrentner ( z.B. vorgezogene Rente mit Abschlag mit 64 ohne Nebenjob ) nicht mehr Rentenversicherungspflichtig und kann dann freiwillig in die Rente einzahlen . Nach - § 5 SGB 6 - ist man erst ab erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungsfrei , dann darf man aber auch nicht mehr einzahlen !
Ich bitte um Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg aus W