Ich bin noch pflichtversichert, aber als Vorruheständlerin. Mit 63 J. beginnt die Rentenphase mit Abschlägen. Kann ich dieses Jahr eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse leisten, um die Abschläge zu mindern. Bis wann ist dieses möglich, um die Zahlung für 2015 steuerlich geltend zu machen?
Hallo Antje Lilienthal,
Eine Nachzahlung zum Ausgleich des Abschlags ist jederzeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Mehr Info und entsprechender Antrag finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html
Ob die Nachzahlung sinnvoll *) oder ggf. das 'Aussetzen' der gekürzten Rentenzahlung bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn rentabler wäre ...dafür kontaktieren Sie die nächste Beratungsstelle.
*) nicht unter 20 Jahren 'Laufzeit' - ohne steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, was hier im Forum keiner beurteilen kann (mit gesundem Menschenverstand: Steuern = Zuflussprinzip bzw. Begünstigung im Jahr der Belastung/Einzahlung). Fragen Sie dazu Ihr Finanzamt oder/besser Personen, die sich damit auskennen: Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwalt für Finanzrecht.
Gruß
w.
Hallo Frau Lilienthal,
die Abschläge können Sie durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen. Sie müssen dazu mindestens 55 Jahre alt sein und gegenüber der Rentenversicherung erklären, Ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich zu dieser Thematik beraten lassen.
Bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder direkt an das Finanzamt.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/
04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=16