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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in Rentenkasse

von Maxx196216.08.2020 | 16:07
190 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, besteht die Möglichkeit die Rentenbeiträge selbst einzuzahlen, wenn man aufghört zu arbeiten, aber die 45Jahre für die Rente mit 63 noch nicht erreicht hat. Hintergrund: Ich bin 58 Jahre. Meine Firma baut Personal ab. Mit einer GardenLeave Lösung (Anfindung in wird monatlichen Beträge wie bisher das Gehalt ausbezahlt. Mit ca 61 Jahren wäre Garden Leave zu ende. Danach bekomme ich eine gute Firmenrente mit der ich gerne die Rentenbeiträge die sich aktuell Arbeitgeber und ich selbst teilen einbezahlen, um dann mit dem Erreichen der Voraussetzung für die Rente mit 63 (bei mir ca 65), in Rente zu gehen. Während dieser Zeit möchte ich keine Arbeitslosenunterstützung annehmen sondern von meinen Rücklagen leben. Ich wäre also nicht mehr in Beschäftigung aber auch offiziell nicht arbeitslos. Ist das möglich mit der Einzahlung der Rentenbeiträge durch mich selbst ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2020 | 08:30

Hallo Maxx1962,

wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern. Freiwillige Beiträge werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind; dabei werden aber Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Berateram 16.08.2020 | 16:16
Sollten Sie mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen gezahlt haben, können Sie auch mit freiwilligen Beiträgen die 45 Beitragsjahre erreichen.
Bei Arbeitslosengeldam 16.08.2020 | 22:10
werden Rentenbeiträge bezahlt. Auf die wollen Sie verzichten ?
W°lfgangam 16.08.2020 | 19:34
Hallo Maxx1962, überdenken Sie diese Entscheidung sehr gewissenhaft – UND/besonders auch die Option, die 45 Jahre dann noch mit freiwilligen Beiträgen für eine abschlagsfreie Altersrente auffüllen zu wollen/auf eine wesentlich frühere Rente mit Abschlag zu verzichten. Gruß w. PS: mir wird 'richtig schlecht' bei Betrachtung Ihrer geplanten Gedanken UND den finanziellen Auswirkungen! ABER: Sie werden sich sicher bestens vorher über Ihr Tun/Unterlassen informiert haben ;-)
Caroam 16.08.2020 | 22:54
Achtung bei Rente für Langj.Versicherte/45 J. zählen die 24 Monate ALG1 nicht als Wartezeit. Gruss Caro
Caroam 16.08.2020 | 23:10
Hallo Maxx1962, Ist es evtl. besser, mit Rente für langj. Versicherte (35 J.) - 0,3 % Abzug pro Monat bzw. vielleicht erreichen sie die 35 Jahre sogar direkt ? Ihre evtl. Lebenserwartung können sie nicht vorher errechnen, allerdings bei vorhandenem Sparvermögen (sie Glücklicher) die Differenz zu Rente als besonders langj. Versicherter (45 J.) sich direkt selbst monatlich zugute kommen lassen ... (unversteuert). Die Hochrechnung einzuzahlender freiwilliger Betrag und zu erwartende Rendite - bitte überlegen sie genau !!! Gruss C.
Maxx195am 17.08.2020 | 09:29
Vielen Dank für die Antworten, ich wollte zunächst wissen, ob das generell geht. Aktuell habe ich 40 Jahre, also die 35 zusammen. Bevor ich eine solche Entscheidung treffe würde ich mich natürliche richtig beraten lassen :-)
santanderam 17.08.2020 | 09:45
Zu beachten wäre auch ob die „Firmenrente“ ausbezahlt wird obwohl die gesetzliche Rente noch nicht zum tragen kommt.
Maxx195am 17.08.2020 | 10:48
Ja die Firmenrente wird mit 60 Jahren ausgezahlt wenn man nicht mehr bei der Firma arbeitet. Selbst wenn man woanders arbeiten würde.
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