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Zur Experten-Antwort springenHallo Maxx1962,
wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern. Freiwillige Beiträge werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind; dabei werden aber Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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