Hallo Herbert Petersen,
Sie müssen mit dem Vordruck V0210 die Erteilung einer besonderen Rentenauskunft beantragen. Dabei müssen Sie angeben, welche Rente Sie mit welchem Rentenbeginn in Anspruch nehmen wollen.
Der Antrag kann frühestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres gestellt werden.
Sie erhalten dann von Ihrem Rentenversicherungsträger die entsprechende Auskunft. Daraus ersehen Sie die Rentenminderung beim beabsichtigten Rentenbeginn und den höchstmöglichen Ausgleichsbetrag.
Es kann jeder Betrag bis zum höchstmöglichen Ausgleichsbetrag gezahlt werden, wobei die Zahlung freiwillig ist, d. h. es besteht keine Verpflichtung. Außerdem ist es auch möglich, mehrere Teilbeträge zu bezahlen.
Die Berechtigung zur Ausgleichszahlung endet spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze.