Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung zur Abschlagsverhinderung

von Herbert Petersen17.04.2017 | 19:49
931 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin Jahrgang 10/1953 und möchte möglichst bald in 2017 in die vorzeitige Rente gehen. Habe nun zufällig erfahren (leider nicht von der RV-Rentenberatung), dass ich freiwillig einzahlen kann, um die Abschläge auszugleichen. Bitte um Info - welchen Antrag ich ausfüllen muß um den Ausgleichsbeitrag zu erfahren - zu welchem Zeitpunkt ich frühgestmöglich den Ausgleich beantragen kann - wie es dann weiter läuft wenn ich eine Auskunft über den Ausgleichsbetrag bekommen habe d.h. muß ich dann einen weiteren Antrag auf "freiwillige Einzahlung" oder ähnlich stellen? Wär klasse, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank. MfG H.Petersen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert Petersen,

Sie müssen mit dem Vordruck V0210 die Erteilung einer besonderen Rentenauskunft beantragen. Dabei müssen Sie angeben, welche Rente Sie mit welchem Rentenbeginn in Anspruch nehmen wollen.

Der Antrag kann frühestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres gestellt werden.

Sie erhalten dann von Ihrem Rentenversicherungsträger die entsprechende Auskunft. Daraus ersehen Sie die Rentenminderung beim beabsichtigten Rentenbeginn und den höchstmöglichen Ausgleichsbetrag.

Es kann jeder Betrag bis zum höchstmöglichen Ausgleichsbetrag gezahlt werden, wobei die Zahlung freiwillig ist, d. h. es besteht keine Verpflichtung. Außerdem ist es auch möglich, mehrere Teilbeträge zu bezahlen.

Die Berechtigung zur Ausgleichszahlung endet spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Karl Sch.am 17.04.2017 | 20:07
Hallo, ich bin wie sie Okt. 53 geb., bin ab 1.1.17 in Rente ohne Abschlag. Oder haben sie keine 45 Beitragsjahre?
Bartlam 18.04.2017 | 08:10
Hallo, zu erst müssen Sie mit Formular V210 erklären, welche Rente Sie vorzeitig mit Abschlag erhalten wollen. Dann teilt Ihnen der Rentenversicherungsträger mit, wie hoch die Rente, der zu erwartende Abschlag und der max. zahlbare Betrag zum Ausgleich des Abschlages ist. In dieser Auskunft steht dann auch Bankverbindung usw. drin. Die Erstellung der Auskunft ist frühestens ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Der nächste Schritt wäre dann einfach die Zahlung, wobei Sie nicht exakt den Betrag zahlen müssen sondern bis zu diesem zahlen können. Aus diesem Betrag werden dann Zuschlagsentgeltpunkte ermittelt, die dann bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente berücksichtigt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026