Guten Tag mp,
laut Ihren Angaben beziehen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einer Minderung in Höhe von 10,2 %.
Eine Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung infolge vorzeitiger Inanspruchnahme ist bei einer Renten wegen Erwerbsminderung nicht vorgesehen.
Diese Möglichkeit gibt es nur für die Altersrenten.
Eine Beitragszahlung ist nur für die Rentenminderung zulässig, die sich durch die vorgezogene Altersrente zusätzlich ergibt.
Wenn Sie also mit Erreichen Ihrer Regelaltergrenze in die Regelaltersrente gehen, gibt es für Sie konkret keine zusätzliche Minderung durch eine vorgezogene Altersrente, damit auch keine Möglichkeit der Beitragszahlung.