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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlungen möglich?

von LKW Schrauber08.08.2019 | 14:28
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vielleicht ist es möglich das der Experte mir eine Einschätzung geben kann, wie ich mein Rentenkonto vervollständigen kann, auch gerne unter dem Wunsch durch freiwillige Einzahlung für vergangene Schulzeiten und dem einen Monat ALG1. Um eine aussagefähige Antwort zu bekommen, nachstehend folgende Daten: 08/2012 bis 06/2014 Erwerb der Fachhochschulreife (Automatisierungstechnik und Mechatronik.) 07/2013 bis 08/2013 Praktikum 08/2014 bis 06/2017 Ausbildung als Kfz-Mechatroniker NFZ 06/2017 bis 12/2018 befristet beschäftigt Geselle 01/2019 (1 Monat arbeitslos) 02/2019 unbefristete neue Beschäftigung Bruttojahreseinkommen um die 38.000 € Zusätzliche Altersversorgung durch VBL Leistungen seitens des AG. Für Antworten zu meiner Frage vorab, herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LKW-Schrauber,

ich nehm´ das Ergebnis mal vorweg. Bitte persönliche, individuelle in einer Auskunfts- und Beratungsstelle einholen.

Hier fehlt über das Forum ein bißchen die erforderliche Gesamtbetrachtung Ihres Versicherungslebens.

Zu freiwilliger Beitragszahlung aber folgendes:

a) während Arbeitslosigkeit - wenn Arbeitslosengeld in der Zeit bezogen wurde, dann bestand über den ALG-Bezug vermutlich Rentenpflicht. Bei bestehender Rentenpflicht ist ein freiwillige Beitragszahlung nicht möglich. Bei reiner Arbeitslosmeldung ohne dortige Leitungen wäre eine freiwillige Zahlung möglich. Diese müsste im laufenden Jahr (max. bis März des Folgejahres) beantragt werden.

b) während Schulzeiten - hier ist eine rückwirkende (Nach-)Zahlung von freiwilligen Beiträgen nur für Schulzeiten möglich, die in der Rente nicht mehr berücksichtigt werden. Das sind regelmäßig Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Schulzeiten oberhalb der Höchstdauer (aktuell 96 Monate). Diese Schulzeitennachzahlung wäre bis zum 45. Lebensjahr zu beantragen.

Allgemeines zu freiwilligen Beiträgen:

Freiwillige Beiträge sind nicht möglich und nicht dazu gedacht, um vergangene Sachverhalte durch nachträgliche Beitragszahlung zu reparieren bzw. aufzubessern. Freiwillige Beiträge sind dafür gedacht, um aktuelle Lebensumstände durch freiwillige Beitragszahlungen rententechnische auszugleichen. Daher ist idR auch keine Zahlung für vergangene Zeiten möglich, sondern regelmäßig nur im laufenden Jahr für das laufende Jahr (mit kleiner Übergangsfrist bis März des Folgejahres). Nur in ganz wenigen, stark begrenzten, einzelnen Fallgestaltungen hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten geschaffen, dass durch freiwillige Zahlungen in der heutigen Zeiten, Zeiten und Sachverhalt in zurückliegender Vergangenheit beeinflussbar sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank für die nette Rückmeldung und Ihnen auch noch einen angenehmen Feierabend

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

LKW Schrauberam 08.08.2019 | 16:36
Lieber Experte, Vielen Dank für die sehr ausführliche Antworten meines Anliegens. Was ich gerne wissen wollte, wurde mir sehr gut erklärt. Das mit den Schulzeiten sowie der Kenntlichmachung meiner Ausbildungszeiten werde ich in einem persönlichen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag und baldigen verdienten Feierabend!
Deutsche Rentenversicherung
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