An sich haben ja markus und wolff13 schon alles gesagt.
Will nur noch auf meine art erläuterungen machen, ob
dies nützt ist fraglich, meine aber schaden kann es nicht.
Gehe davon aus, die vorversicherungszeit ist erfüllt, folgt
in der gesetzlichen die einstufung als pflichtversicheter.
Wollen sie aber freiwillig versicheter bleiben müssen sie
der krankenkasse dies mitteilen.
Inzwischen sind die beitragssätze gleich, als freiwillig
in der gesetzlichen versichert bedeutet, auf zins und miete
werden ebenfalls beiträge fällig.
Als pflichtversicheter wird der hälfte anteil, zur pflegever-
sicherung der volle beitrag einbehalten und abgeführt.
Bei freiwillig gesetzlich versichert wird der hälfteanteil zur
krankenversicherung mit der bruttorente ausbezahlt.
Dies hat zwangsläufig zur folge, die zuständige kranken-
kasse bucht per lastschrift den gesamtbeitrag plus pflege-
versicherung ab..
Dies ist aber jacke wie hose.
Mit freundlichen Grüßen.
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