freiwillige Leistungen

von
suzi68

Hallo,
ich lebe und arbeite seit 7 Jahren im europäischen Ausland und leiste dort die Rentenbeiträge. Zusätzlich zahle ich aber monatlich in Deutschland als freiwillige Leistung den Grundbeitrag weiter. Nun habe ich gehört das dies bei der Rente später keinerlei Vorteile sichert, im Gegenteil, es wird zum Abzug gebracht und man erhält weniger Rente ???

von
=//=

Ich weiß nicht, wer immer solche Märchen erzählt.

Weshalb sollten Sie Nachteile durch eine freiwillige Beitragszahlung haben? Es ist nur möglich, dass Sie sich die Beitragszahlung ersparen können, da Sie im Ausland Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Denn es gibt Sozialversicherungsabkommen mit ausländischen Staaten und die Beiträge aus deutscher und ausl. Rentenversicherung werden "zusammengerechnet".

Freiwillige Mindestbeiträge erhöhen eine spätere Rente natürlich nur minimal, aber sie zählen zur Wartezeiterfüllung von z.B. 35 Versicherungsjahren.

Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt bei Ihrem deutschen RV-Träger erkundigen.

von
Schade

In welchen Staat arbeiten Sie denn?
Ist es ein Land mit dem ein Sozialabkommen besteht, gibt es in aller Regel keinen Grund in D freiwillig weiterzuzahlen.

Der einzige positive Aspekt wäre, dass Sie mit freiwilligen Mindestbeiträgen für jedes Jahr der Zahlung später mal 4-5 € mehr Monatsrente bekommen.

Ob sich das wirklich rechnet?

Experten-Antwort

Wenn Sie in einem Land der Europäischen Union (EU) beschäftigt sind, gilt hierfür das Europarecht. Die entsprechende Gesetzgebung ist in den EG-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 geregelt. Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Um aber die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt geht das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt später aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. Wenn Sie also in einem EU-Land arbeiten, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Deutschland dem Grunde nach gar nicht erforderlich. Erkundigen Sie sich doch bitte direkt bei Ihrem zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger, ob die weitere Zahlung überhaupt sinnvoll ist.

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