Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

freiwillige nachträgliche RV Beiträge

von Geri27.07.2014 | 19:11
1026 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend Ich bin seit 10 Jahren selbständig und habe nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bin aber privat gut abgesichert. Jetzt lese ich dauernd von Erwerbslosigkeit. Wäre es möglich jetzt wieder erneut in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen um sich im Falle eines Unfalls etc. diese zu sichern? Kann man Beiträge nachzahlen? Mit wieviel muß man da pro Monat rechnen und macht das überhaupt Sinn? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

"Anonym" hat Ihre Fragen bereits korrekt beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Geriam 27.07.2014 | 23:29
Verstehe ich nicht mit dem 1.1.2014?? Sollte nur vorbeugend sein. Wenn ich jetzt z.b. die nächsten acht Jahre einzahlen würde und dann Unfall etc. Dann wären doch die Voraussetzungenffür eine EM Rente erfüllt oder sehe ich das falsch? Danke für eine genaue Erklärung
Anonymam 27.07.2014 | 21:48
Da der 31.03. schon vorbei ist, können freiwillige Beiträge nur noch für die Zeit ab 01.01.14 gezahlt werden. Wenn die Beiträge allein für die EM-Rente sein sollen, wird es nicht viel bringen. Bei der versicherungsrechtlichen Voraussetzung müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vorliegen.
Anonymam 28.07.2014 | 05:49
Nein, die Voraussetzungen wären nicht erfüllt. Es müssen Pflichtbeiträge sein, keine frewilligen Beiträge. Freiwillige Beiträge müssen bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Weil der 31.03.14 schon vorbei ist, sind keine freiw. Beiträge für 2013 möglich. Für 2014 dürfen sie noch bis 31.03.15 gezahlt werden.
=//=am 28.07.2014 | 10:39
Die einzige Möglichkeit, sich wieder einen Erwerbsminderungsschutz aufzubauen, ist die Entrichtung von PFLICHTBEITRÄGEN. Dies können Sie bei der DRV beantragen, denn auch Selbständige, die nicht von Gesetzes wegen versicherungspflichtig sind, können sich pflichtversichern. Allerdings können Sie eine Pflichtversicherung nicht so einfach wieder beenden, sondern erst, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird. Auch bezüglich der Höhe solten Sie sich bei der DRV beraten lassen.
B´sonam 29.07.2014 | 08:13
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Die von Ihnen angedachte Antragspflichtversicherung für Selbständige ist bei Geri nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Versicherungspflicht ist nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbst. Tätigkeit möglich. @ Geri : Suchen Sie sich einen Minijob und stocken Sie die Beiträge auf, dann haben sie nach 3 Jahren wieder einen Anspruch auf die Erwerbsmidnerungsrente ;-)
Geriam 29.07.2014 | 18:51
Vielen Dank für die vielen Antworten. Das mit den über 5 Jahren ist schade!! Ich verstehe nur das mit dem Mini Job nicht. Wenn ich selbständig bin und suche mir z.b. einen 480 Euro sind das glaube ich immer, wie habe ich dann wieder Anrecht auf die Rentenversicherung? Und evtl. wieder Anrecht auf Erwerbslosenrente im Notfall??Bitte nochmals um genaue Erklärung. Danke schon mal Schon mal Danke
B´sonam 30.07.2014 | 12:18
Zitat von Geri anzeigenausblenden
Hallo Geri, man ist mittlerweile als Minijobber (bis 450 EUR) automatisch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung (mit einem Eigenbeitrag von aktuell 3,9 % des Verdienstes aus dem Minijob), von dieser Pflicht könnte man sich befreien lassen (was sie jedoch NICHT tun sollten ;-)). Voraussetzung für einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen hat. Das heißt für Sie : Nach 3 Jahren Minijob (selbst wenn sie nur 150 oder 200 EUR verdienen) hätten Sie den Anspruch. Ihrre Selbständigkeit bleibt bei der Beitragsberechnung komplett außen vor. Gruß B´son
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026