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Experten-Antwort

Freiwillige Nachzahlung Hochschulausbildung möglich?

von Silve24.11.2018 | 20:49
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe für ein Jahr Schulzeit freiwillig den mindestbeitrag nachgezahlt. Daraufhin kam eine ausführliche rentenauskunft mit Hinweisen zum Versicherungsverlauf. Darin steht, dass „Zeiten noch ungeklärt“ sind. Leider erschließt sich mir nicht genau an welcher Stelle Unklarheiten bestehen. 1. Soll ich damit nochmal zur Beratungsstelle? Bzw. einfach anrufen. 2. kann ich für die Hochschulzeitung ebenso den mindestbeitrag nachzahlen? Zumindest für das letzte Jahr mit dem Hinweis „keine Anrechnung / Höchstdauer überschritten“ Es geht mir um die Berücksichtigungszeiten von 35 Jahren zusammen zubekommen. Dies ist Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren. Vorab vielen Dank und viele Grüße Silve

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2018 | 10:10

Hallo Silve,

W*lfgang und chi haben Ihre Fragen bereits umfangreich in ihren verschieden Beiträgen beantwortet.

8 Antworten

W*lfgangam 24.11.2018 | 21:24
Hallo Silve, viele Fragen und so einiges durcheinanderbringend :-) Ja, Sie können noch Beiträge für nicht anrechenbare Ausbildungszeiten/ü8Jahre hinaus, nachzahlen - sogar bis Alter 45/spätestens dann 1 Tag vorher den Antrag stellen ...wenn es darauf/jetzt zulaufen sollte, dann aber Beeilung. Bester Weg: doch noch mal einen Termin mit der Beratungsstelle ausmachen, die schauen noch mal über die 'ungeklärten Zeiten' drüber und informieren Sie gleichzeitig, ob es Sinn mach, die nicht anrechenbaren Ausbildungszeiten nachzuzahlen /ob die für Ihre späteren Rentenansprüche überhaupt entscheidend sind /was das kostet /was das an Rente bringen kann - alles aus heutiger Sicht/Gesetzeslage. Gruß w.
Silve am 25.11.2018 | 09:33
Hallo Wolfgang und CHI, Danke für eure Antworten. Ich bin inzwischen befreit und zahle in ein Versorgungswerk. Da ist es nicht so leicht die 35 Jahre zusammen zu bringen. Deshalb freiwillige Zahlungen. Einen Anspruch auf erwerbsminderungsrente habe ich laut den letzten Renteninformationen nicht mehr. Diese Themen sind nicht so einfach, selbst wenn man mit Gesetzestexten vertraut ist. Viele Grüße Silve
Silve am 25.11.2018 | 09:32
Hallo Wolfgang und CHI, Danke für eure Antworten. Ich bin inzwischen befreit und zahle in ein Versorgungswerk. Da ist es nicht so leicht die 35 Jahre zusammen zu bringen. Deshalb freiwillige Zahlungen. Einen Anspruch auf erwerbsminderungsrente habe ich laut den letzten Renteninformationen nicht mehr. Diese Themen sind nicht so einfach, selbst wenn man mit Gesetzestexten vertraut ist. Viele Grüße Silve
chiam 24.11.2018 | 21:59
Für die Wartezeit von 35 Jahren werden sämtliche rentenrechtlichen Zeiten gezählt; daher ist sie eigentlich recht einfach zu erreichen, und es würde mich wundern, wenn die Nachzahlungen dafür nötig wären/waren. Speziell die Nachzahlung für das 17. Lebensjahr har auch negative Auswirkungen, damit haben Sie eine eventuelle künftige Erwerbsminderungsrente reduziert. Ungeklärte Zeiten sind einfach solche, die im Versicherungsverlauf gar nicht auftauchen; bei denen die DRV also nicht weiß, was Sie da gemacht haben und ob es rentenrechtlich relevant war.
Silveam 25.11.2018 | 09:38
Nachtrag bzgl. Beratungsstelle: dort war war ich schon vor meiner freiwilligen Nachzahlung für die Schulzeit. Die Auskunft dort habe ich als freundlich und engagiert erlebt. Allerdings schien die Person dort mit dem Thema nicht wirklich vertraut zu sein.
Silveam 25.11.2018 | 09:38
Nachtrag bzgl. Beratungsstelle: dort war war ich schon vor meiner freiwilligen Nachzahlung für die Schulzeit. Die Auskunft dort habe ich als freundlich und engagiert erlebt. Allerdings schien die Person dort mit dem Thema nicht wirklich vertraut zu sein.
W*lfgangam 25.11.2018 | 15:30
Hallo Silve, als nicht mehr EM-Berechtigte steht natürlich nur die Wartezeit von 35 Jahren im Raum, um möglichst frühzeitig den Altersrentenanspruch zu erwirken - da reichen aus Rentensicht auch die Mindestbeiträge aus. Aber Vorsicht: die vorgezogene Altersrente ist abhängig von einem zulässigen Hinzuverdienst - wenn Sie Ihre versicherungsfreie Beschäftigung dann nicht erhebliche einschränken/Verdienst senken, sieht das mit der Altersrente ab 63 trotz 35 Versicherungsjahren vor Erreichen der Regelaltersrente wieder mau aus. ...buchen Sie mal bei chi oder mir einen Termin ;-) Gruß w.
Silveam 25.11.2018 | 18:58
Hallo Wolfgang Ok, alles klar. Werde ich machen!
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