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Experten-Antwort

Freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen

von Vanessa Späth04.02.2015 | 16:16
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2 Antworten

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Hallo, 2014 war ich 5 Monate im Ausland auf Reisen. In dieser Zeit wurden meinerseits keine Rentenbeiträge geleistet. Direkt davor und danach habe ich erst ALG1 bezogen und war dann wieder angestellt. Nun meine Frage: Ist es notwendig, dass ich meine Rentenbeiträge freiwillig nachzahle? Für den Fall der Erwerbsminderungsrente, aber auch für die Rente im Regelalter? Und wenn ja, reicht der Mindestbetrag oder sollte man mehr nachzahlen? Vielen Dank für die Hilfe, Vanessa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können.

Aus diesem Grunde können Sie mit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen diese Voraussetzung nicht erfüllen.

2. Sollten Sie jedoch vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, können Sie auch ohne die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfahreszeitraumes rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass dann die Zeit vom 01.01.1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (z.B. freiwillige Beiträge) belegt ist.

3. Damit die o.a. Rechtsprobleme erörtert werden können, sollte Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 04.02.2015 | 18:42
Das lässt sich so allgemein nicht sagen ohne Ihr Versicherungskonto zu kennen. Für 5 Monate Lücke können Sie bis zum 31.03.15 noch beantragen 5 Mindestbeiträge (oder höhere) zu zahlen. Diese ca 425 € steigern Ihre spätere Rente vielleicht um knapp 2 Euro. Ob diese 5 Monate später mal für irgendeine Mindestversicherungszeit wichtig sind oder nicht, weiß im Forum niemand. Für den Fall einer EM Rente helfen die 5 Beiträge nur, falls Sie 1983 bereits 5 Beitragsjahre hatten, seither keine Lücken und irgendwann mal nicht mehr versichert sind, weil Sie sich z.B. selbständig machen. Wer weiß? Siend Sie in Zukunft immer Arbeitnehmer, sind die 5 Monate lücke für den EM Schutz uninteressant. Da hilft nur eines: auf zur persönlichen Beratung.
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