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Experten-Antwort

Freiwillige Nachzahlung von Rentenbeträgen

von Brut27.09.2015 | 16:29
1394 Ansichten
10 Antworten

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Hallo Ich war von in der Zeit 2003-2007 Selbstständig in dieser Zeit habe ich keine Beiträge zur Rentenkasse geleistet kann ich diese Beiträge Nachbezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit für eine rückwirkende Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Diese ist immer nur bis zum 31.03. des Folgejaheres möglich.

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9 Antworten

Schlaubi123am 27.09.2015 | 16:35
Nein. Da gibt es keine Möglichkeit mehr.
Brutam 27.09.2015 | 16:36
Danke
D.am 27.09.2015 | 16:46
Ergänzend zu Schlaubi für andere Leser/für die Zukunft: Die Frist zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen läuft zum 31.03. des Folgejahres aus [§ 197 Abs. 2 SGB VI]. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__197.html
W*lfgangam 28.09.2015 | 19:22
Ergänzend: Es gibt sehr wohl _gesetzliche Möglichkeiten_ der (rückwirkenden) Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Okay, für die Frage von Brut - auf die Sie sich scheinbar beziehen - lass ich diese, ansonsten rechtlich nicht haltbare, Aussage gelten ;-) Dennoch würde ich diese Frage mit der nächsten Beratungsstelle abklären lassen, man weiß ja nie ... Gruß w.
=//=am 29.09.2015 | 09:57
Zitat von W*lfgang anzeigen
Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit für eine rückwirkende Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen.
Ergänzend: Es gibt sehr wohl _gesetzliche Möglichkeiten_ der (rückwirkenden) Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Okay, für die Frage von Brut - auf die Sie sich scheinbar beziehen - lass ich diese, ansonsten rechtlich nicht haltbare, Aussage gelten ;-) Dennoch würde ich diese Frage mit der nächsten Beratungsstelle abklären lassen, man weiß ja nie ... Gruß w.
Man weiß ja nie, was Ihnen noch so alles einfällt. :-) Für @Brut gibt es keine Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Wer soll denn hier etwas mit der Beratungsstelle abklären?
W*lfgangam 29.09.2015 | 20:05
Zitat von =//= anzeigen
> Man weiß ja nie, was Ihnen noch so alles einfällt. icon_smile.gif Och ... - noch nicht 45 Jahre alter Versicherte, der parallel nicht mehr anrechenbare Ausbildungszeiten hat, die wg. Höchstgrenzen gekappt worden sind. - alter V060 ist beim SB noch auf der To-Do-Liste - fehlerhafter Bescheid im Zusammenhang möglicher/abgelehnter Pflichtversicherung (oder freiw. Vers./war doch nicht (mehr) Inder mit außerdeutschen Wohnsitz) - (nachweisbarer) Beratungsmangel - und/erlebt: alter Pflichtbeitragsbescheid/Selbständigkeit, der erst nach mehr als 10 Jahren Lagerverwahrung zur 'Vollstreckung' wieder aus den Akten gekramt worden ist ;-) Einfache Antworten, gern - wenn alle Eventualitäten ersichtlich verneint werden können; kommt doch kein Versicherter von alleine drauf, was bei 'einfachen Fragen' relevant sein könnte. Andererseits jag ich als Berater so 60 Fälle/Std. durchs Büro – reicht eine Beratungsstelle pro Bundesland ;-) Gruß w.
=//=am 30.09.2015 | 09:42
Zitat von W*lfgang anzeigen
(...)
> Man weiß ja nie, was Ihnen noch so alles einfällt. icon_smile.gif Och ... - noch nicht 45 Jahre alter Versicherte, der parallel nicht mehr anrechenbare Ausbildungszeiten hat, die wg. Höchstgrenzen gekappt worden sind. - alter V060 ist beim SB noch auf der To-Do-Liste - fehlerhafter Bescheid im Zusammenhang möglicher/abgelehnter Pflichtversicherung (oder freiw. Vers./war doch nicht (mehr) Inder mit außerdeutschen Wohnsitz) - (nachweisbarer) Beratungsmangel - und/erlebt: alter Pflichtbeitragsbescheid/Selbständigkeit, der erst nach mehr als 10 Jahren Lagerverwahrung zur 'Vollstreckung' wieder aus den Akten gekramt worden ist ;-) Einfache Antworten, gern - wenn alle Eventualitäten ersichtlich verneint werden können; kommt doch kein Versicherter von alleine drauf, was bei 'einfachen Fragen' relevant sein könnte. Andererseits jag ich als Berater so 60 Fälle/Std. durchs Büro – reicht eine Beratungsstelle pro Bundesland ;-) Gruß w.
Es war aber nicht die Frage nach Nachzahlungsmöglichkeiten für nicht anrechenbare Schulausbildungszeiten! Und von Beratungsfehlern oder sonstigen Dingen, die Sie jetzt angeführt haben, war auch nicht die Rede. Also was soll @Brut bei einer Beratungsstelle?
Nu* gehst* wieder* los*am 30.09.2015 | 09:37
Und da ist er wieder unser Profilierungs W*lfgang. Immer diese unnütze Besserwisserei.
W*lfgangam 30.09.2015 | 21:00
Zitat von =//= anzeigen
Vorsicht, jetzt wird es böse von mir: Bei Ihrer Beratungsstelle wäre er verkehrt ;-) Subsumieren Sie doch einfach mal die angerissen Sachverhalte auf die Zeit der Selbständigkeit um. Natürlich kann dann dort keine Schulzeit liegen (sprach ich davon?) ...aber wie wäre es mit dem Bummelstudenten, der nebenbei als selbständiger E-Bayer tätig war? Das sind 'Perlen' im Versicherungsrecht, kriegen Sie als Berater zwar nicht den Nobelpreis für ... ;-) Deswegen mein kritischer Einwand, einfache Frage nicht mit schlichten Antworten wegbügeln, sondern im Sinne des Versicherten erst mal/auch tiefer denken ...ist doch ein Experten-Forum hier, oder?! Sorry für meinen rüden Anfang, ich weiß doch, Sie könnens auch :-) Gruß w.
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