Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit für eine rückwirkende Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Diese ist immer nur bis zum 31.03. des Folgejaheres möglich.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit für eine rückwirkende Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Diese ist immer nur bis zum 31.03. des Folgejaheres möglich.
Man weiß ja nie, was Ihnen noch so alles einfällt. :-) Für @Brut gibt es keine Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Wer soll denn hier etwas mit der Beratungsstelle abklären?Es gibt keine gesetzliche Möglichkeit für eine rückwirkende Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen.Ergänzend: Es gibt sehr wohl _gesetzliche Möglichkeiten_ der (rückwirkenden) Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen. Okay, für die Frage von Brut - auf die Sie sich scheinbar beziehen - lass ich diese, ansonsten rechtlich nicht haltbare, Aussage gelten ;-) Dennoch würde ich diese Frage mit der nächsten Beratungsstelle abklären lassen, man weiß ja nie ... Gruß w.
Es war aber nicht die Frage nach Nachzahlungsmöglichkeiten für nicht anrechenbare Schulausbildungszeiten! Und von Beratungsfehlern oder sonstigen Dingen, die Sie jetzt angeführt haben, war auch nicht die Rede. Also was soll @Brut bei einer Beratungsstelle?(...)> Man weiß ja nie, was Ihnen noch so alles einfällt. icon_smile.gif Och ... - noch nicht 45 Jahre alter Versicherte, der parallel nicht mehr anrechenbare Ausbildungszeiten hat, die wg. Höchstgrenzen gekappt worden sind. - alter V060 ist beim SB noch auf der To-Do-Liste - fehlerhafter Bescheid im Zusammenhang möglicher/abgelehnter Pflichtversicherung (oder freiw. Vers./war doch nicht (mehr) Inder mit außerdeutschen Wohnsitz) - (nachweisbarer) Beratungsmangel - und/erlebt: alter Pflichtbeitragsbescheid/Selbständigkeit, der erst nach mehr als 10 Jahren Lagerverwahrung zur 'Vollstreckung' wieder aus den Akten gekramt worden ist ;-) Einfache Antworten, gern - wenn alle Eventualitäten ersichtlich verneint werden können; kommt doch kein Versicherter von alleine drauf, was bei 'einfachen Fragen' relevant sein könnte. Andererseits jag ich als Berater so 60 Fälle/Std. durchs Büro – reicht eine Beratungsstelle pro Bundesland ;-) Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.