Sehr geehrte damen und Herren,
Ich bin Deutscher und mit einer Französin verheiratet. Bislang wohnten wir in Belgien, wo ich Angestellt bin und meine Frau hatte kurze, geringfügige Arbeitsverträge sowie Arbeitslosenhilfe. Nun hat sie ein Angebot bekommen, um in Bremen als freie Mitarbeiterin Sprachkurse zu geben - ihr Einkommen würde ca. 1500 Euro im Monat betragen. Ich würde weiter unter einem belgischen Arbeitsvertrag beschäftigt sein und hätte meine Meldeadresse noch in Belgien. Meine Fragen beziehen sich auf die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung, die ja für Lehrkräfte Pflicht ist.
- Die Regelsätze sind extrem hoch, wenn man ein Einkommen von 1500 Euro zu Grunde liegt - über 500 Euro sind über 33% des Einkommens nur für die Rentenversicherung; ganz zu schweigen von den Mindestbeitragssätzen zur Krankenversicherung, die ebenfalls sehr hoch angelegt sind (mit einer Grundlage von 2200 Euro).
- Auf der Webseite ist davon die Rede, dass die Beitragssätze reduziert werden können, wenn ein geringeres Einkommen nachgewiesen werden kann. Aktuell können zum Beispiel Rechnungen an die Sprachschule belegen, dass das Einkommen geringer ist als das dem Regelsatz zu Grunde gelegtem. Allerdings ist unsere letzte Steuerberechnung für Einkommen von 2015 und aus Belgien - das Einkommmen meiner Frau betrug damals um die 4.000 Euro im Jahr, meines um die 35.000. Ist das gemeinsame Einkommen oder nur das meiner Frau die Grundlage? Gilt ein ausländischer Steuerbescheid als Nachweis?
- Wenn meine Frau für einen geringeren Beitragssatz qualifiziert ist: was ist die Grundlage? Wieder ein fiktiv festgesetztes Einkommen, die 4.000 Euro oder ihre aktuellen Honorarrechnungen? Können zu hoch gezahlte Beiträge zurück gezahlt werden, wenn nachträglich ein geringes Einkommen nachgewiesen wird?
Vielen Dank für weitere Informationen zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüssen