Frage:
Ich bin im April 1955 geboren.
Ich bin Beamter und werde am 31. Juli 2021 pensioniert.
Ich habe nie in die Rentenkasse eingezahlt.
Kann ich jetzt noch auf einen Schlag für fünf Jahre freiwillige Rentenbeiträge leisten?
MfG. Bra
26,09,2020
Nein!
Sie können für 2020 12 Beiträge zahlen und dann 21-24 auch je 12 Beiträge.
Dann haben Sie ab 01.01.25 einen Rentenanspruch weil im Dezember 2024 60 Beiträge vorhanden sind.
Vergessen Sie den Quatsch - was soll das bringen?
Kostet ca 5000 € für dann etwa 30 € Monatsrente.........
Sie können für 2020 12 Beiträge zahlen und dann 21-24 auch je 12 Beiträge.
Dann haben Sie ab 01.01.25 einen Rentenanspruch weil im Dezember 2024 60 Beiträge vorhanden sind.Vergessen Sie den Quatsch - was soll das bringen?
Kostet ca 5000 € für dann etwa 30 € Monatsrente.........
Ergänzend:
Bei max. möglichen Höchstbeiträgen von gut 77.000 € für die 5 Jahre erhält er eine Rente von rd. 350 €. Vorteile:
- ggf. steuermindernde Altersvorsorgebeiträge
- die Rente ist nur zu "85%" steuerpflichtig, während die ggf. volle Anrechnung der Rente auf die Pension deren steuerpflichtigen Anteil 'absenkt'
- Beitragszuschuss zur vmtl. PKV von rd. 27 €, nicht auf die Pension anrechenbar
Nachteile:
- die 77.000 € sind erstmal weg, für sehr lange Zeit. Was dann den sich ggf. allein als 'Vorteil' verbleibenden Beitragszuschuss in rd. 240 Jahren lohnen würde - akzeptable, oder? ;-)
Gruß
w.
Sie können für 2020 12 Beiträge zahlen und dann 21-24 auch je 12 Beiträge.
Dann haben Sie ab 01.01.25 einen Rentenanspruch weil im Dezember 2024 60 Beiträge vorhanden sind.Vergessen Sie den Quatsch - was soll das bringen?
Kostet ca 5000 € für dann etwa 30 € Monatsrente.........
Ergänzend:
Bei max. möglichen Höchstbeiträgen von gut 77.000 € für die 5 Jahre erhält er eine Rente von rd. 350 €. Vorteile:
- ggf. steuermindernde Altersvorsorgebeiträge
- die Rente ist nur zu "85%" steuerpflichtig, während die ggf. volle Anrechnung der Rente auf die Pension deren steuerpflichtigen Anteil 'absenkt'
- Beitragszuschuss zur vmtl. PKV von rd. 27 €, nicht auf die Pension anrechenbar
Nachteile:
- die 77.000 € sind erstmal weg, für sehr lange Zeit. Was dann den sich ggf. allein als 'Vorteil' verbleibenden Beitragszuschuss in rd. 240 Jahren lohnen würde - akzeptable, oder? ;-)
Gruß
w.
Rentenleistungen aus freiwilligen Beiträgen werden nicht auf die Pension angerechnet. Trotzdem ist dieser Weg aus Gründen der Amortisierung Unsinn.
Ergänzend:
Stimmt, hatte ich außer Acht gelassen.
Günstigenfalls geht die Amortisierungsphase auf 15-10 Jahre zu, da wird es selbst für nicht Nekromanten interessant.
Gruß
w.