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Experten-Antwort

freiwillige Rentenbeiträge Ex-DDR

von Edgar Weis09.12.2010 | 15:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sind die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung in Ostdeutschland genauso hoch wie in Westdeutschland? Wie hoch sind sie im Jahr 2011? Also Mindest-, Regel- und Höchstbeitrag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort gilt für alle Versicherte eine einheitliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Demnach beträgt der freiwillige Mindestbeitrag ab 01.01.2011 monatlich 79,60 Euro bzw. der Höchstbetrag monatlich 1094,50 Euro (sowohl in Ost/West).

Es besteht die Möglichkeit zwischen diesen Grenzwerten einen beliebigen freiwilligen Beitrag zu wählen.

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3 Antworten

RFnam 09.12.2010 | 16:15
Ab dem 01.01.2011 gelten für freiwillige Beiträge weiterhin für alle Bundesländer einheitlich der Mindestbeitrag von 79,60 EURO und der Höchstbeitrag von 1.094.50 EUR monatlich. Da beliebig jeder Betrag zwischen diesen beiden Grenzen eingezahlt werden kann, gibt es bei freiwilligen Beiträgen keinen Regelbeitrag.
W*lfgangam 09.12.2010 | 19:41
RFnam 09.12.2010 | 20:24
Den Regelbeitrag gibt es nur bei pflichtversicherten Selbständigen, der ist in der Tat wie der Höchstbeitrag in Ost und West unterschiedlich; aber danach wurde ja nicht gefragt. Aber der Vollständigkeit halber die Werte für 2011 in EUR : Mindestb. Regelb. Höchtsb. Ost 79,60 445,76 955,20 West 79,60 508,45 1.094,50
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