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Freiwillige Rentennachzahlung lohnt sich das?

von JoJo11.11.2009 | 16:19
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2 Antworten

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Ich kann für 23 Monate Studienzeit, die nicht mehr als Anrechenzeit berücksichtigt wird, einen Antrag stellen, dass ich freiwillig Beiträge nachzahlen darf. Lohnt sich das? (bisher habe ich 180 Monate Beitragszeit und 96 Monate Anrechenzeit). Was kostet das, und kann man nachrechnen, was das bringt? Offensichtlich darf man das nur bis zum 45 Lebensjahr machen. Da kann man noch nicht gut einschätzen, wie die Entwicklung (politisch/privat) bis zum Renteneintritt ist.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es hängt tatsächlich davon ab, ob die Wartezeit von 35 Jahren auch ohne die Zahlung dieser freiwilligen Beiträge erreicht wird und ob im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung beitragsfreie Zeiten vorhanden sind, deren Bewertung sich im Falle der Entrichtung von Mindestbeiträgen verringern könnte. Extrem werden die Auswirkungen, wenn in relativ jungen Jahren Erwerbsminderung eintritt und die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum sechzigsten Lebensjahr mit diesem Gesamtleistungswert hochgerechnet wird. Allerdings kann durch Zahlung von überdurchschnittlich hohen Beiträgen, z.B. Höchstbeiträgen, auch der Gesamtleistungswert günstig beeinflusst werden, was bei einer lang zu erwartenden Rentenbezugszeit unter Renditegesichtspunkten sich dann im Einzelfall durchaus rechnen kann.

1 Antworten

Tschackaam 11.11.2009 | 16:32
Hallo Jojo, grundsätzlich möglich bis zum 45.Lj., das ist schonmal richtig. Lohnt sich das? 23 x 79,60 EUR (derzeitger Mindestbeitrag) = 1830,80 EUR Rentensteigerung hierdurch (nach heutiger Rechtslage) ca. 8,- EUR (Brutto!) Wenn Sie momentan versicherungspflichtig beschäftigt sind, dann werden Sie auch ohne zusätzliche freiwillige Beiträge höchstwahrscheinlich auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. So dass ein vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlag auch so möglich sein wird. Wann sind Sie geboren? Sind Sie versicherungspflichtig beschäftigt? rechnen Sie einfach Ihre bisherigen Wartezeitmonate (müssten ja nach Ihren Angaben 276 sein) und die dazukommenden Zeiten (also ab 01.01.2009 bis zum 63.Lj.) hoch. Wenn Sie auf 420 Monate kommen, dann empfehle ich keine Nachzahlung, wegen der geringen Steigerung der Rente. Außerdem gibt es auch einen kleinen aber feinen Nachteil bei dieser Geschichte... durch die nachgezahlten Beiträge (in der Regel sind es ja Mindestbeiträge) schrotten Sie sich Ihren Gesamtleistungswert. Will heißen Ihre Durchschnitt aus allen Beitragszeiten wird runtergehen. Machen Sie doch mal einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle aus und lassen sich das mal "fiktiv" ausrechnen. Da gab es schon die eine oder andere "böse" Überraschung ;-)) MfG Tschacka
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