Hallo,
ich habe für 2018 eine Einmalzahlung in die RV (Freiwillige Rentenversicherung) gezahlt. Das wurde mir auch soweit bestätigt.
In dem Schreiben steht aber auch, dass ich nun für 2019 mit dem Mindestbetrag veranlagt wurde, da ich keine Beitragshöhe für 2019 genannt habe.
Hat mit etwas verwirrt, da ich lieber wieder einen Enmalbetrag zahlen wollte.
Nun meine Fragen:
1) Wenn ich den Mindestbeträge jeden Monat zahle, könnte ich dann trotzdem bis zum 31.03. des Folgejahres mit einer Einmalzahlung bis zur Max.Beitragshöhe (also 1.246,20*12 für 2019) aufstocken ?
2) Ich würde gerne erstmal einfach keinen Mindestbetrag zahle und wieder Ende 2019 bzw Anfang 2020 einen Einmalbetrag überweisen ?
Da keine SEPA-Lastschrift vorliegt, muss ich doch eigentlich einfach nur nichts machen oder ?
Gruss
RLP1968