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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenversicherung

von RLP196820.05.2019 | 12:00
78 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe für 2018 eine Einmalzahlung in die RV (Freiwillige Rentenversicherung) gezahlt. Das wurde mir auch soweit bestätigt. In dem Schreiben steht aber auch, dass ich nun für 2019 mit dem Mindestbetrag veranlagt wurde, da ich keine Beitragshöhe für 2019 genannt habe. Hat mit etwas verwirrt, da ich lieber wieder einen Enmalbetrag zahlen wollte. Nun meine Fragen: 1) Wenn ich den Mindestbeträge jeden Monat zahle, könnte ich dann trotzdem bis zum 31.03. des Folgejahres mit einer Einmalzahlung bis zur Max.Beitragshöhe (also 1.246,20*12 für 2019) aufstocken ? 2) Ich würde gerne erstmal einfach keinen Mindestbetrag zahle und wieder Ende 2019 bzw Anfang 2020 einen Einmalbetrag überweisen ? Da keine SEPA-Lastschrift vorliegt, muss ich doch eigentlich einfach nur nichts machen oder ? Gruss RLP1968

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User RLP 1968,

leider können Sie die Beiträge nicht aufstocken, wenn sie monatlich den Mindestbeitrag von derzeit 83,70 EUR zahlen.

Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, am besten schriftlich, in Verbindung und teilen den Kolleginnen oder Kollegen mit, dass sie immer am Ende des Jahres einen gewissen Betrag überweisen werden, jedoch noch nicht sagen können, wie hoch der Betrag sein wird. Teilen Sie dann kurz vor der Überweisung der Deutschen Rentenversicherung mit, welchen Betrag Sie in den nächsten Tagen für das Kalenderjahr überweisen werden. Der Betrag wird dann durch 12 geteilt und als monatlicher Beitrag ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben.

Sie sind dann für die Überweisung selbst verantwortlich. Die Deutsche Rentenversicherung erinnert Sie nicht daran, dass Sie noch Beiträge zu zahlen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RLP1968am 21.05.2019 | 13:30
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Deutsche Rentenversicherung
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