Hallo Mahmoud,
bitte warten Sie die erneute Prüfung Ihres Antrags ab. Sollten die Nachweise die Schulausbildung zwischen dem 16- und 17. Lebensjahr belegen, wird der von Ihnen zitierte Bescheid aufgehoben und Sie erhalten einen neuen Bescheid mit den Angaben, für welche Zeiten Sie freiwillige Beiträge in welcher Höhe nachentrichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung