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freiwillige Rentenversicherung bei Entsendung ?

von commander17.01.2008 | 07:42
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich werde für 6 Wochen nach Thailand entsandt werde dort für die lokale Landesgesellschaft arbeiten. Aufgrund des Steuerkonzeptes entfällt mit dem Tag der Ausreise die deutsche Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ist es sinnvoll sich für diese 6 Wochen in der Kranken-/Renten- und Arbeitslosenversicherung freiwillig zu versichern oder ist das bei 6 Wochen egal ? Was passiert (im speziellen auch auf die Rentenversicherung), wenn in Deutschland Beiträge für 6 Wochen fehlen ? Nach den 6 Wochen wird die alte Tätigkeit mit Sozialversicherungspflicht in D wieder aufgenommen. Man mir bisher zu Gehör gekommen ist, waren die Äußerungen, dass mit Ausreise quasi die Versicherungen gekündigt werden und man ohne freiwillige Aufrechterhaltung nach Rückkehr und Wiederaufnahme der alten Tätigkeit (trotz Sozialversicherungspflicht), keine Ansprüche auf Aufnahme in die alten Versicherungen hat. Ist das richtig ? Wenn ich pflichtversichert bin, dann muss ich doch einzahlen und habe ab dem Tage der Einzahlung auch wieder Ansprüche, oder ? Danke. MFG

1 Antworten

Schadeam 17.01.2008 | 07:53
zunächst sollten Sie zwischen Renten- und Krankenversicherung trennen. Wegen der Folgen für die KV fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach! In der Rente entsteht nur dann ein Monat Lücke, wenn die 6 Wochen einen kompletten Monat umfassen. Bsp: Thailand vom 01.02. bis 15.03. Da ist der Februar unbelegt und kann mit freiwilligen Beiträgen belegt werden. Liegt hingegen der Auslandsaufenthalt vom 11.02. bis 22.03., so ist sowohl der Februar und der März mit Pflichtbeiträgen belegt und es wäre nichts zu unternehmen. Ein freiwilliger Beitrag von 100 € (Mindestbeitrag liegt bei 79,60) würde die spätere Monatsrente um ca. 50 Cent steigern. Lohnt sich das? Ob der heute nicht gezahlte Monat später mal entscheidend fehlt, ist unwahrscheinlich, könnte aber passieren. Sinnvoll wäre die Zahlung, wenn Sie damit den Schutz für eine EM Rente erhalten können, für den Fall, dass Sie sich später möglicherweise einmal selbständig machen. Dann müssten Sie am 31.12.1983 bereits 5 Jahre Beiträge aufweisen und seither lückenlos rentenversichert gewesen sein. Sie sehen also, es ist nicht ganz einfach, am besten Sie besuchen eine Außenstelle der RV! PS: der freiwillige Beitrag muss spätestens am 31.03. des Folgejahres entrichtet sein!
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