Ich werde für 6 Wochen nach Thailand entsandt werde dort für die lokale Landesgesellschaft arbeiten. Aufgrund des Steuerkonzeptes entfällt mit dem Tag der Ausreise die deutsche Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Ist es sinnvoll sich für diese 6 Wochen in der Kranken-/Renten- und Arbeitslosenversicherung freiwillig zu versichern oder ist das bei 6 Wochen egal ?
Was passiert (im speziellen auch auf die Rentenversicherung), wenn in Deutschland Beiträge für 6 Wochen fehlen ?
Nach den 6 Wochen wird die alte Tätigkeit mit Sozialversicherungspflicht in D wieder aufgenommen.
Man mir bisher zu Gehör gekommen ist, waren die Äußerungen, dass mit Ausreise quasi die Versicherungen gekündigt werden und man ohne freiwillige Aufrechterhaltung nach Rückkehr und Wiederaufnahme der alten Tätigkeit (trotz Sozialversicherungspflicht), keine Ansprüche auf Aufnahme in die alten Versicherungen hat. Ist das richtig ?
Wenn ich pflichtversichert bin, dann muss ich doch einzahlen und habe ab dem Tage der Einzahlung auch wieder Ansprüche, oder ?
Danke.
MFG