Hallo MBA,
auch ich bin der Meinung, dass sich Ihre Mutter auf jeden Fall an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden sollte. Dort kann sie anhand ihres Versicherungskontos über die für sie zweckmäßigste Möglichkeit beraten werden.
Allgemein kann ich Ihnen folgendes sagen:
1. Vor dem 01.01.2013 waren Minijobs grundsätzlich versicherungsfrei. Auf diese Versicherungsfreiheit konnte man verzichten mit der Folge, dass Versicherungspflicht eintrat. Insoweit kann ich Ihre Aussage, dass ihre Mutter auf die Versicherungspflicht verzichtet hat, nicht nachvollziehen. Sollte sie weiterhin nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, würde weiterhin das alte Recht gelten. Sie könnte dann noch auf die Versicherungsfreiheit verzichten und dadurch die Wartezeit für den Rentenanspruch erfüllen. Oder verdient sie jetzt mehr als 400 Euro monatlich? Dann würde das neue Recht gelten. In diesem Fall hätte sie auf die dann bestehende Versicherungspflicht verzichten können.
2. Ein nicht versicherungspflichtiger Minijob steht einer freiwilligen Versicherung nicht entgegen.
3. Sofern es um die Erfüllung der Wartezeit für die Regelaltersrente (= 60 Monate) geht und Ihre Mutter die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, könnte sie die fehlenden Monate auch auf einmal zahlen.
Wie Sie sehen, sind bei Ihrer Mutter viele Punkte zu beachten, die man richtig nur im Rahmen einer Beratung klären kann.