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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenversicherung, Fristen für Einzahlung damit keine Rentenlücke entsteht.

von Karin B21.11.2017 | 10:24
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6 Antworten

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ich werde zum Jahresende aus der Firma X ausscheiden und damit auch aus der Pflichtversicherung. Damit ich noch Rentenjahre zusammenbekomme möchte ich mich ab Januar 2018 freiwillig zum Mindesttarif versichern. Ich habe schon Antrag gestellt aber das dauert. Ich habe Bedenken, dass das zeitlich nicht mehr hinzubekommen ist, dass im Januar 2018 der erste Monatsbeitrag einbezahlt werden kann (Lastschrift-Einzugsverfahren). Die Dame die den Vorgang bearbeitet sagt zwar, das es nicht so eilig ist, weil ich das auch noch im gesamten Jahr 2018 rückwirkend einzahlen kann. Schriftlich gibt sie mir das aber nicht. Und im Internet lese ich dass die Zahlung unbedingt in dem Monat erfolgen muss der versichert werden soll. Jetzt habe ich Angst, dass mir eine Rentenlücke entsteht und ich mal später keine Reha beantragen kann. Was ist jetzt richtig? Kann das rückwirkend geregelt werden so dass ich einen durchgehenden lückenlosen Rentenverlauf hinbekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin B.,

bezüglich Ihrer Anfrage kann ich mich der Antwort von „Rentencrack“ im vollen Umfang anschließen. Für die Frist der Zahlung von freiwilligen Beiträge nach § 197 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI ist für uns das Antragsdatum maßgebend. Wenn Sie Ihren Antrag auf freiwillige Beitragszahlung bereits gestellt haben, haben Sie auf jedenfall die Frist für die Zahlung der Beiträge für 2018 eingehalten, unabhängig von der Bearbeitungszeit der Deutschen Rentenversicherung.

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5 Antworten

Rentencrackam 21.11.2017 | 10:35
Hallo Karin, freiwillige Beiträge für das Jahr 2018 können bis zum 31. März 2019 gezahlt werden. Bei Antragsstellung bis dahin sogar noch ca. drei Monate länger. Es kommt hier immer auf die Antragsstellung an. Beantragen Sie beispielsweise am 28. März 2019 eine freiwillige Beitragszahlung für 2018 und die RV erlässt den Bescheid hierüber erst fünf Monat später, geht das nicht zu Ihren Lasen. Sie brauchen sich also keine Sorgen machen ;-)
Rentencrackam 21.11.2017 | 10:41
Ergänzend zum Thema Reha: Es ist ausreichend, wenn Sie in den letzten zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge liegen haben. Eine kleine Lücke, die gegebenenfalls entsteht, wäre unschädlich. Hier soll aber dazugesagt werden, dass eine freiwilliger Beitrag kein Pflichtbeitrag ist und somit nicht für die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Reha oder Erwerbsminderungsrente (36 Pflichtbeiträge in 60 Monaten). Alternativ können Sie eine Reha aber auch immer dann bekommen, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Dann ist es unerheblich, wie viele Pflichtbeiträge Sie in den letzten zwei Jahren hatten und wie groß die Lücke ist.
Karin Bam 21.11.2017 | 11:15
Vielen Dank für die guten und ausführlichen Antworten.
Klugpuperam 21.11.2017 | 10:41
Freiwillige Versicherung ist immer für das laufende Jahr möglich, fürs Vorjahr auch, wenn der Antrag bus 31.03. gestellt wird. Paragraph 197 Abs. 2 SGB VI
Schadeam 21.11.2017 | 11:33
Ja natürlich "dauert das" wenn jemand schon im November 2017 die freiwilligen Beiträge 2018 geregelt haben will. Warum sollte sich jemand bei der DRV in Stress setzen lassen, wo die entsprechenden Fristen erst im März 2019 ablaufen werden? Vielleicht gibts bei der DRV Dringlichers? Gelassen und ruhig bleiben - Hektik ist hier nicht nötig.
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