Leider ist es uns nicht möglich, konkrete Auskünfte zu den Auswirkungen einer (früheren) Beitragsleistung auf Ihren Pensionsanspruch zu geben. Diese Anrechnung ist u.a. von dem anzuwendenden Versorgungsrecht oder regelmäßig von der Höhe des erreichten Ruhegehaltssatzes abhängig.
Bitte lassen Sie sich deswegen von Ihrer Versorgungsdienstelle beraten.