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Experten-Antwort

freiwillige Rentenversicherung für Beamte

von Arthur06.11.2019 | 12:35
127 Ansichten
4 Antworten

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Hallo-aufgrund eines Artikels in der Welt(4.11.2019) zur Pensionsaufbesserung für Beamte hätte ich dazu eine Frage. Ich habe vor meiner Beamtenzeit 1975-1980 einige Jahre Ausbildung gehabt in der Wirtschaft und auch 2 Jahre produktiv gearbeitet. Dadurch habe ich einen kleinen Rentenanspruch von ca. 70€ erworben. Nun habe ich gehört, daß wenn ich in 5 Jahren in Pension gehe diese Kleinrente nicht ausbezahlt bekomme, sie wird mit der Pension verrechnet. Nun die Frage: wenn ich ab 2019 nun freiwillig zu meiner RV einzahle - mit dem Rechner hier bei 100€/Monat bekomme ich weitere 65€ dazu - was passiert dann?. Werden dann beide Ansprüche addiert und ausbezahlt oder verliere ich das auch wegen der Verrechnung mit der Pension? So würde ich ja umsonst 5 Jahre einzahlen. Wären ja immerhin dann 135€ zusätzlich. Bekomme ich dann diese Zusatzrente mit Eintritt in den Ruhestand? Danke für eine klare Antwort-Gruß Arthur-BaWü

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider ist es uns nicht möglich, konkrete Auskünfte zu den Auswirkungen einer (früheren) Beitragsleistung auf Ihren Pensionsanspruch zu geben. Diese Anrechnung ist u.a. von dem anzuwendenden Versorgungsrecht oder regelmäßig von der Höhe des erreichten Ruhegehaltssatzes abhängig.

Bitte lassen Sie sich deswegen von Ihrer Versorgungsdienstelle beraten.

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3 Antworten

Meine Meinungam 06.11.2019 | 13:01
Hallo. Das ist beim Bund im BeamtVG §55.4.1. Der Anteil der Rente der auf freiwilligen Beiträgen beruht wird dann nicht gekürzt.
Mondkindam 06.11.2019 | 12:53
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, bekommen Sie die Rente auf Antrag auch ausgezahlt. Die Rente wird aber bei Ihrer Pension angerechnet, wenn der Höchstsatz erreicht ist.
W°lfgangam 06.11.2019 | 20:16
Hallo Arthur, sofern diese Zeit auch als Versorgungsdienstzeit angerechnet worden ist/damit auch für den Versorgungssatz maßgebend ist, und Sie in der Versorgung auf diese Zeit verzichten (kann den max. Versorgungssatz absenken, idealerweise nicht), wird die Rente nicht auf Ihre Versorgung angerechnet ...sofern Ihr zutreffendes Versorgungsgesetz das vorsieht. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Dienstherrn. Letztendlich erhalten Sie über die Rente noch einen kleinen Zuschuss zur PKV, der - da keine Rente - ist bei der Pension nicht anrechenbar. Gruß w.
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