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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenversicherung Mindestbeitrag

von ELFL28.03.2012 | 10:18
1595 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin selbständig und zahle einmal im Jahr den Mindestbeitrag zur RV von ca 900 Euro. Eigentlich sollte ich diesen jetzt bis zum 31.03. bezahlen aber im Moment fehlt mir das Geld. Was hat es für eine Auswirkung wenn ich diesen Betrag für das letzte Jahr nicht bezahle (z.B. bzgl. Berufsunfähigkeitsrente ...)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erkundigen Sie sich bitte umgehend, mindestens aber vor dem 01.04., über die Auswirkungen und Konsequenzen.

Schlimmstenfalls droht tatsächlich der bereits erwähnte Totalverlust des Berufsunfähigkeitsschutzes. Dieser Schutz könnte dann auch durch zukünfte freiwillige Beitrag nicht wieder erlangt werden.

Evtl. hilft eine Antragstellung und das abwarten auf die Zahlungsforderung der Rentenversicherung. So gewinnen Sie nochmal ein paar Tage/Wochen.

Aber die unterlassene/versäumte Antragstellung wäre nicht zu reparieren.

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3 Antworten

*am 28.03.2012 | 10:21
Der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung (umgangssprachlich Berufunfähigkeitsrente) entfällt.
W*lfgangam 28.03.2012 | 20:40
...wie Experte schon sagt, gewinnen Sie erst mal Zeit. Rufen Sie Ende März in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus (besser, die haben keinen 'Erledigungszwang') an und vereinbaren Sie einen Termin wegen der freiwilligen Versicherung für 2011. Sehen Sie zu, dass Sie nicht gleich Anfang April Zeit haben (Urlaub, zwecks Bankrobbery für die Beiträge ;-), verschieben Sie dann den vereinbarten Termin (Untersuchungshaft, stellen Sie ja nicht sofort eine Kaution), und schon sind Sie erst Mitte 12 mit Termin dran - achjah, dann urlaubt die gepflegte Beraterschaft mit Kind, Omma und Anna Nordsee, also Herbst. Bis dann der Zulassungsbescheid kommt (plus 3 Monate Zahlungsfrist), ists Weihnachten - die fette Gans müssen Sie dann aber leider im Kühlregal lassen. Sie sehen, es gibt jede Menge Möglichkeiten, die tatsächliche Zahlung zu 'strecken'. Gruß w. ...dehnen Sie die Zeit - nur nicht den ersten Termin !
B´sonam 30.03.2012 | 12:27
Tipp für die Zukunft : Um solchen "Problemen" zukünftig aus dem Weg zu gehen sollten sie mal über eine monatliche Zahlung nachdenken. Sie wären nicht der Erste, der durch Frisrablauf für die frw. Beiträge Ansprüche verliert...
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