Erkundigen Sie sich bitte umgehend, mindestens aber vor dem 01.04., über die Auswirkungen und Konsequenzen.
Schlimmstenfalls droht tatsächlich der bereits erwähnte Totalverlust des Berufsunfähigkeitsschutzes. Dieser Schutz könnte dann auch durch zukünfte freiwillige Beitrag nicht wieder erlangt werden.
Evtl. hilft eine Antragstellung und das abwarten auf die Zahlungsforderung der Rentenversicherung. So gewinnen Sie nochmal ein paar Tage/Wochen.
Aber die unterlassene/versäumte Antragstellung wäre nicht zu reparieren.