Zitiert von: Gunther
Das sind 2 verschiedene Vorgänge. Ist das möglich?
Hallo Gunther,
ja und ja.
In 2018 können Sie insgesamt 14.586 € für alle 12 Monate als Höchstbeitrag einzahlen *). Zahlung im Dez. 2018 reicht, um sowohl alle Monate rückwirkend für die Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten zählbar zu machen und gleichzeitig auch einen 'Steuervorteil' mitzunehmen. Antrag dafür ein wenig früher stellen ...
Ist Ihre erwartete Einmalzahlung höher und sind weitere 'Vorsorgeaufwendungen' steuerlich sinnvoll **), bleibt zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Zahlung im Rahmen der "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" in 2018 vorzunehmen. Auch diesen Antrag stellen Sie dann schon etwas eher stellen (Sommer/Herbst), damit Sie noch konkrete Beträge 'rechtzeitig' einzahlen können ...wäre in Kombination mit der freiwilligen Versicherung ein Abwasch/ein Termin. Einen Antragsvordruck dafür finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.html
*) mtl. 1215,50 €. Falls der Beitragsatz in 2018 um 0,1 % gesenkt werden sollte, beträgt die Jahressumme 14508 €, mtl. 1209 €.
**) mögliche Info dazu hier:
https://www.finanzleser.de/altersvorsorgeaufwendungen-2018/
Gruß
w.