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freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zu spät gezahlt - Lücke?

von sojan27.03.2009 | 15:58
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4 Antworten

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Ich bin 57 Jahre alt, habe seit meinem 20. Lebensjahr Pflichtbeiträge gezahlt. Seit 1995 bin ich selbständig und zahle freiwillige Beiträge. Vor zwei Jahren habe ich aus Versehen meinen Beitrag 6 Wochen zu spät gezahlt. Erst jetzt habe ich herausgefunden, daß ich angeblich dadurch eine "Lücke" verursacht habe und keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente haben soll. Kann und will nicht glauben, daß das so stimmt. Wer kann mir helfen???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo sojan,

um den Schutz für eine Erwebsminderungsrente aufrecht zu erhalten, gibt es in der Rentenversicherung eine Vertrauensschutzregelung. Vor dem Jahr 1984 müssen

5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt sein und ab dem 01.01.1984 muß jeder Monat lückenlos mit Anrechnungszeiten, Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beitragszeiten belegt sein. Die Antragstellung für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das vorangegangene Kalenderjahr hat bis zum 31.03. des Folgejahres zu erfolgen. Entsteht eine Lücke im Versicherungsverlauf, kann der Erwebsminderungsschutz nicht aufrecht erhalten bleiben. Ein Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung besteht dann nicht mehr.

3 Antworten

Chrisam 27.03.2009 | 23:14
Wenn Sie seit 01.01.84 wirklich nicht durchgängig rentenrechliche Zeiten nachweisen können, haben Sie in der Tat keinen EM-Schutz mehr. Wann haben Sie den Beitrag denn entrichtet und für welchen Zeitraum?
Chrisam 28.03.2009 | 11:09
Das wird sehr, sehr schwierig werden. Ohne Verschulden war es bei Ihnen anscheinend nicht. Der Antrag hätte auch innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden müssen. An Ihrer Stelle würde ich mal eine Beratungsstelle aufsuchen und das Problem persönlich besprechen. Dort können Sie auch die weitere Beitragszahlung klären.
sojanam 27.03.2009 | 23:24
Im Jahr 2007 wurde mein Beitrag 6 Wochen nach dem Stichtag 31.3. überwiesen. Habe inzwischen herausgefunden, daß es vielleicht aufgrund § 197 SGB 6 eine Chance gibt, wenn ich nachweisen kann, daß ich nicht Schuld an dieser Verspätung bin... Kennt jemand ähnliche Fälle?
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