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freiwillige rentenzahlung

von wiesel09.12.2007 | 18:17
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich bin demnächst arbeitslos, stelle mich dem arbeitsmarkt aber nicht mehr zur verfügung. kann ich mich freiwillig versichern ??

4 Antworten

Schiko.,am 09.12.2007 | 21:29
Das weiß doch auch der dümmste "Skat" spieler hier, sowohl user als auch experten haften nicht für ihre aussagen. Auch voraussagungen für die rente mit 70 oder gar erst mit 77 können als falschaussage gerichtlich nicht belangt werden. Verdient ein arbeitnehmer nichts mehr - aus welchen gründen auch immer- zahlt er keine steuer und kann deshalb das zu ver- steuernde einkommen mindernde beiträge-gilt auch für freiwillige rentenbeiträge- nicht geltend machen. Dies weiß man auch bereits in uganda. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 09.12.2007 | 18:27
In der Gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich ja. Sinnvoll ist die freiwillige Versicherung immer dann, wenn man vor Rentenbeginn noch eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) z. B. für eine vorgezogene Altersrente erreichen kann (35 Versicherungsjahre) oder aber wenn man mit freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz bei möglichem Eintritt einer Erwerbsminderung aufrecht erhalten kann. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie vor dem 01.01.1984 mindestens sechzig Monate Versicherungszeit zurückgelegt haben und nach dem 31.12.1983 JEDER Monat LÜCKENLOS mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt ist. Von der Rendite her werden freiwillige Beiträge immer wertvoller, je näher der Rentenbeginn liegt. Freiwillige Beiträge können auch aus steuerlicher Sicht interessant sein. Sollten Sie kein "Fuchs" in Sachen Rentenrecht sein, ist eine vorherige Fachberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers unbedingt erforderlich, um unwirtschaftliche Ergebnisse zu vermeiden. Schauen Sie auf dieser Seite nach unter "Service" - Beratungsstellen. Hinsichtlich des Steuerrechts hilft ein gutes PC-Programm, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Schiko meldet sich in Sachen Steuern auch regelmässig zu Wort, habe aber keine Ahnung, ob der für seine Auskünfte haftet?
Jensam 10.12.2007 | 07:12
ring frei zur nächsten runde....
Amadéam 10.12.2007 | 09:24
Warum so heftig, lieber Schiko? Zur Steuer: User "wiese" hat zwar kein Arbeitseinkommen mehr, es können aber noch durchaus andere zu versteuernde Einkünfte vorhanden sein (z.B. aus Kapitaleinkünften oder Vermietung u. Verpachtung). Einfach zu behaupten, dass keine Steuer anfällt halte ich für "lebensgefährlich".
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