Hallo, Gast,
wenn Sie aufgrund des in Frankreich ausgeübten FSJ in Frankreich rentenversicherungspflichtig geworden sind (französischer FSJ-Träger), ist es grds. trotzdem möglich zusätzlich in Deutschland freiwillige Beiträge zu leisten. Beachten Sie dabei bitte die Fristenregelungen. Freiwillige Beiträge für 2019 hätten bis 31.03.2020 an die DRV gezahlt werden müssen. Für Zeiten vor 2019 ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen gar nicht mehr möglich. Lediglich für die Zeit ab 01.01.2020 können z.Z. noch freiwillige Beiträge auf Antrag geleistet werden.