Hallo, Urmel,
wir verweisen auf die Beitrag von Maverick und W*lfgang. Wenn also die Beiträge noch rechtzeitig im Dez. 2018 gezahlt werden, wird dieser Betrag auch 2018 noch „in Wert“ gestellt. Als Nachweis für die Finanzbehörde bzw. für die Steuererklärung haben Sie dann zunächst den Überweisungsträger.