Hallo jens,
zunächst müssen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. der für die Auszahlung zuständigen Stelle meist ARGE(Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Landratsamt) genannt abklären lassen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2(Hartz4) haben.
Trifft dies zu werden von der ARGE wie Schiko. ausgeführt hat, aufgrund der Leistungen
Beiträge zur Kranken-und Rentenversicherung gezahlt.