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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung

von Klaus Schulz14.04.2015 | 14:46
995 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich spiele mit dem Gedanken freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Meine Frage ist wie folgt: Kann ich am Jahresende jährlich einen Einmalbetrag auf mein Rentenkonto überweisen? Ich lese immer das regelmässig Beiträge zu zahlen sind, dies möchte ich aber nicht. Am Jahresende weis ich erst was mir übrig bleibt.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Schulz,

Sie können die freiwilligen Beiträge auch in einem Einmalbetrag überweisen.

Eine Zahlung ist dabei möglich bis zum 31. März des Folgejahres.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Klaus Schulz,

W+lfgang hat Recht.

Sofern Sie die freiwilligen Beiträge erst in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. für das Vorjahr zahlen, können sich ggf. die Beitragswerte erhöhen, so dass Sie geringfügig mehr zahlen müssten als bei einer Zahlung bis zum 31.12.

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1 Antworten

W*lfgangam 14.04.2015 | 20:29
Ergänzend: Wobei sich der freiwillige Beitrag fürs abgelaufene Jahr sowohl wegen Veränderung der Mindestbemessungsgrenze (zz. 450 EUR mtl.) im neuen Jahr, wie auch Veränderung des Beitragssatzes erhöhen könnte. Gut, in der Summe liegt ein möglicher Mehrbetrag bei max. 50 EUR/vom Mindestbeitrag ausgehend - dafür bekommen Sie über Kapitalanlage/Einzahlungsverzögerung bis 31.03. noch ein paar 'fette' Zinsen mehr. Klaus Schulz, ich hoffe, Sie haben sich über Sinn/Unsinn freiwilliger Beiträge mal vorher beraten lassen - ob/wann/überhaupt es notwendig/rentabel ist ...ansonsten das bitte nachholen. Gruß w.
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