Hallo Klaus Schulz,
Sie können die freiwilligen Beiträge auch in einem Einmalbetrag überweisen.
Eine Zahlung ist dabei möglich bis zum 31. März des Folgejahres.
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Hallo Klaus Schulz,
Sie können die freiwilligen Beiträge auch in einem Einmalbetrag überweisen.
Eine Zahlung ist dabei möglich bis zum 31. März des Folgejahres.
Guten Morgen Klaus Schulz,
W+lfgang hat Recht.
Sofern Sie die freiwilligen Beiträge erst in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. für das Vorjahr zahlen, können sich ggf. die Beitragswerte erhöhen, so dass Sie geringfügig mehr zahlen müssten als bei einer Zahlung bis zum 31.12.
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