Mit den USA haben wir ein Sozialversicherungsabkommen. Die in den USA betätigten sozverspfl. Beschäftigungszeiten sind so zu behandeln als wären sie in Deutschland durchgeführt worden (rentenrechtlich keine Lücke). Sie bräuchten also keine Beiträge während dieser Zeit in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Verbindungsanstalt ist die Deutsche Rentenversicherung Nord in 22159 Hamburg, Friedrich-Ebert-Damm 245, Tel.: 0800 1000 48022.