Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Freiwillige Versicherung, Betrag und Formalitäten

von Birgit05.03.2008 | 11:05
1384 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit September 2007 selbständig tätig und möchte mich nun freiwillig rentenversichern, vorallem, um meine Anwartschaften zu erhalten. Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung habe ich schon bestellt. Abgesehen davon werde ich die freiwillige Weiterversicherung vorab schriftlich formlos beantragen. Da ich bis Ende März die Zahlungen für 2007 geleistet haben muss, möchte ich auch wissen, wie hoch der Mindestbeitrag derzeit ist. Und wo muss ich die Zahlungen hin überweisen? Oder ist es sinnvoller, dass ich ich mit dem formlosen Antrag bereits die Einzugsermächtigung erteile? Danke schonmal für die Auskünfte!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sicher ist es möglich, einen freiwilligen Beitrag zu zahlen. Ob es sinnvoll ist, können Sie im Beratungsgespräch herausfinden.

Je nach dem, welche selbständige Tätigkeit Sie ausüben, könnten Sie sogar versicherungspflichtig sein. Haben Sie dies bereits geklärt?

Zumindest steht eines vorher schon fest: mit einem freiwilligen Mindestbeitrag kann man das eine oder andere gestalten, aber zumindest die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind marginal. Zusätzliche Vorsorge sollten Sie grundsätzlich erwägen.

7 Antworten

Wolfgangam 05.03.2008 | 11:45
Hallo Birgit, > ...um meine Anwartschaften zu erhalten. Genau das sollte vorher geprüft werden, welche bestehen, welche erreicht werden können, welche nicht bestehen (EM-Rentenanspruch, 35 Versicherungsjahre für eine AR oder Bewertung geringer Entgelte vor 1992, "Rendite" natürlich). Das am besten in einer Beratungsstelle der DRV oder Versicherungsamt durchsprechen. > Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung habe ich schon bestellt. Gilt bereits als Antrag, so dass die Frist für die Einzahlung der Beiträge für 2007 gewahrt ist. Den Vordruck V060 kann man sich auch direkt runterladen - www.drv-bund.de / Formulare u. Publikationen / Formulare / Gesamtübersichten / Versicherung > Abgesehen davon werde ich die freiwillige Weiterversicherung vorab schriftlich formlos beantragen Richtig formgebunden reicht ;-) > Da ich bis Ende März die Zahlungen für 2007 geleistet haben muss Die wirksame Antragstellung sichert bereits die Frist, auch wenn Sie den Antrag erst am 31.03. in einer Beratungsstelle abgeben würden. > möchte ich auch wissen, wie hoch der Mindestbeitrag derzeit ist. 79,60 EUR mtl. (auch für 2007) > Und wo muss ich die Zahlungen hin überweisen? Sie erhalten einen Zulassungsbescheid mit der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, da sind dann auch die Bankdaten enthalten. > Oder ist es sinnvoller, dass ich ich mit dem formlosen Antrag bereits die Einzugsermächtigung erteile? Vom Verfahren her einfacher. Die DRV kümmert sich dann um den Beitragseinzug, auch um ggf. erforderliche Beitragsanpassungen. Andererseits könnten Sie selbst noch für 1 Jahr Zinsen kassieren, wenn Sie das selbst in die Hand nehmen. Gruß w. PS: Eine Foren-Software mit Quote-Möglichkeit wäre auch ganz nett :-))
Birgitam 05.03.2008 | 12:09
Vielen Dank für die Info. Ich warte also erstmal ab, bis der Antrag kommt. Kommt er nicht innerhalb der nächsten Woche, beantrage ich sicherheitshalber formlos und erteile die Einzugsermächtigung. Ich war von 1984 bis September 2007 pflichtversichert (viele Jahre mit Höchstbeitrag) und da gilt es sicher, den einen oder anderen Anspruch zu wahren. Die Beiträge kann ich ja notfalls noch anpassen (lassen). Um eine Beratung kümmere ich mich. Die Wartezeit für einen Termin ist derzeit ca. 6-8 Wochen. Das reicht nicht für Ende März. Aber es geht ja so erstmal nicht viel verloren. Foren-Software mit Quote-Möglichkeit? Hätte sicher etwas. Ich war erschlagen durch die Anzahl der Treffer bei Abfrage von "freiwillige Versicherung". Herzliche Grüße und vielen Dank nochmal!
Brilleam 05.03.2008 | 12:19
Hallo Birgit! Entsprechend Ihrer Angabe: 'Ich war von 1984 bis...' schon vorab ein Hinweis: Schutz bei EM wird mit freiwilligen Beiträgen nicht zu erhalten sein (egal wieviel Beitrag schon im Konto steckt und egal, wie hoch Sie freiwillig einzahlen!) - vgl. § 241 Abs. 2 SGB VI. Ansonsten: TOP-Antwort von Wolfgang!
Amadéam 05.03.2008 | 12:22
Den wichtigsten Ihrer möglichen Ansprüche werden Sie allein mit freiwilligen Beiträgen leider nicht wahren können, nämlich den Versicherungsschutz bei Eintritt einer möglichen Erwerbsminderung. Da Sie -ich vermute aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs- vor dem 01.01.1984 keine 60 Monate Versicherungszeit zurückgelegt haben, hilft bezüglich der Aufrechterhaltung der Erwerbsminderungsschutzes eine freiwillige Versicherung nicht weiter. Haben Sie die Alternative "Versicherungspflicht auf Antrag" geprüft (keine Gesundheitsprüfung wie bei der privaten Assekuranz!)? Unbedingt einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren!
Birgitam 05.03.2008 | 12:47
Auch hier noch mein herzliches Dankeschön, auch für den Link. Um einen Beratungstermin werde ich mich kümmern. Da heißt es derzeit, Geduld haben... Herzliche Grüße
Happyam 05.03.2008 | 12:54
Hallo Birgit, wegen des Termins zur Beratung... Sobald Sie (formlos) einen Antrag stellen, besteht ein laufendes Verfahren. Nehmen wir mal an, Sie stellen Ihren Antrag heute formlos und schicken diesen an die DRV. Im April 2008 bietet Ihnen die Beratungsstelle dann einen Termin an (weil vorher keiner frei ist), dann haben Sie alle Fristen gewahrt, da Sie den Antrag ja bereits formlos gestellt haben. Sie dürften somit auch noch im April für 2007 zahlen. Wichtig, lassen Sie sich den Termin schriftlich bestätigen. (nur zur Sicherheit). Bei der Terminvergabe kann Ihnen per e-m@il eine Terminbetsätigung zugesandt werden. LG Happy
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026