Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung für Hausfrau

von Hans14.01.2014 | 10:44
1149 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frau hat 15 Jahre gearbeitet bevor sie sich seit 12 Jahren um den Nachwuchs kümmert. Ich selbst zahle den Höchstbeitrag. Nun überlegen wir, ob es sinnvoll ist, freiwillige Beiträge für meine Frau zahlen. Es stellt sich für uns auch die Frage ob ihre Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Vorab vielen Dank für einen Ratschlag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Beiträge zahlen. Inwieweit dies bei Ihrer Frau sinnvoll ist sollte aber am Besten durch ein Gespräch in einer Beratungsstelle der DRV geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

LSam 14.01.2014 | 14:51
User 'von Hans' . Wenn durch die Versicherungszeit Ihrer Gattin mindestens 60 Kalendermonate entstanden sind, wovon ja ausgegangen werden kann, ist eine freiwillige Beitragszahlung in keiner Weise zu empfehlen, da die Rendite wohl kaum unter 20 Jahren nach Rentenbeginn eintritt. . Wenn möglich, legen sie den geplanten Betrag der monatlichen freiwilligen Zahlung und für die geplanten Jahre in einer Summe auf ein Konto an, keine Aktienpakete. . Sie können dann jederzeit auch wieder darüber verfügen, was bei Einzahlung an die DRV nicht möglich ist, verschlechtern dadurch auch nicht die Ergebnisse in der Rentenberechnung und können eine beliebige Summe davon ab Rentenbeginn zur monatlich gezahlten Rente der DRV beisteuern. Hat evtl. auch noch Vorteile bei der Steuerveranlagung nach Rentenbeginn.
Feliam 14.01.2014 | 15:23
Problem bei der von LS vorgeschlagenen Lösung ist nur: wenn Sie länger als 16-18 Jahre Rente beziehen, ist das auf dem Konto angelegte Geld aufgebraucht, die Kaufkraft ist wahrscheinlich deutlich gesunken, da es auf dem Konto keine Rentenerhöhungen gibt und die Sparzinsen derzeit deutlich unter der Inflation liegen. Sollten Sie sozialhilfebedürftig werden, müssen Sie (bis auf einen bestimmten Betrag) ihre Sparguthaben auflösen... Lassen Sie sich vernünftig in einer Beratungsstelle beraten!!!
Herz1952am 15.01.2014 | 00:51
An Feli, ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau, deren Mann den Höchstbeitrag gezahlt hat, jemals in die Lage kommt, Sozialhilfe beantragen zu müssen. An Hans, bedenklich ist die lange Renditedauer und wer kann schon die Länge seines Lebens abschätzen. Rentenbeiträge sind beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen, diese sind meistens durch den hohen Verdienst aufgebraucht. Details kann Ihnen nur Ihr Steuerberater nennen. Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026