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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung für Studenten

von Referat Janders09.08.2016 | 09:08
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Hallo zusammen, folgende Frage: Der Sohnemann eines Bekannten hat vor, im nächsten Jahr ein Studium aufzunehmen. Zeiten des (Hoch-)Schulbesuch zählen ja bei den 45 Jahren nicht mit. Jetzt überlegt Daddy, ob er nicht freiwillige Beiträge für den Junior einzahlen soll, damit der später die Chance auf eine vorgezogene Rente hat. Zumindest solange Junior keinen Minijob findet. Jetzt wollte er wissen, was ich von dem Plan halte. Mein Bauchgefühl sagt mir da so: "Ich weiß ja nicht!" Hat das Forums da auch ein Bauchgefühl zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Referat Janders,

grundsätzlich können freiwillige Beiträge während eines Studiums zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Pflichtversicherung vorliegt.

Wichtig hierbei ist zu beachten, dass freiwillige Beiträge zu den 45 Jahren nur dazu zählen, wenn insgesamt mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder eine versicherte selbständige Tätigkeit vorliegend sind.

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4 Antworten

Jonnyam 09.08.2016 | 11:42
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Ein versicherungspflichtiger Minijob ist besser, weil die selbst zu tragenden Beiträge niedriger sind, die Wartezeitfiktion bei 12 Monaten mit Pflichtbeiträgen noch bis zu 6 Jahren nach Beendigung der Ausbildung bei voller Erwerbsminderung bzw. Tod zum Tragen kommt, Eine solche Rente auch erhebliche Zurechnungszeiten enthält. Die Monate sogar auf die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden. Hätte jemand z.B. vom JUL 2015-AUG 2016 PFL gezahlt, wäre die EM-Rente monatlich gut 1000 €. Bei Freiwilligen Beiträgen gäbe es keine EM-Rente Meint jedenfalls Jonny
Keine Kristallkugelam 09.08.2016 | 11:01
Hallo Referat Janders, grundsätzlich ist hierbei zu bedenken, dass man hier auf politische Entscheidungen angewiesen ist. Erst wurde das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 hochgesetzt, dann wurde kurzfristig die Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung eingeführt. Ob dies auch dann noch möglich ist, wenn der Junior in dem Alter ist - oder die Politik anderweitig entscheidet, steht in den Sternen. Für die Zahlung freiwilliger Beiträge gibt es natürlich eine Menge guter Gründe, aber die Erfüllung von den 45 Jahren für die vorgezogene Rente sollte nicht zwingend der Hauptgrund sein, weil niemand weiß, wie lange es diese Rentenart geben wird und man sich ärgert, wenn es dass dann nicht mehr gibt. Der Rat in diesem Forum muss natürlich auf die heutige Rechtslage abstellen.
senf-dazuam 09.08.2016 | 11:03
Hallo Referat Janders! Ob diese Regelung in 40 bis 45 Jahren überhaupt noch relevant ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Gedanke, schon jetzt etwas für die Rente zu tun, ist jedenfalls lobenswert. Ob das nun freiwillige Beiträge (minimal oder maximal) oder eine versicherungspflichtiger Minijob sein soll, da sollte vorher ganu überlegt werden.
W*lfgangam 09.08.2016 | 16:46
Hallo Referat Janders, vom Bauchgefühl: wenn Papa die Kohle einfach übrig hat, zahlt er wenigstens den Mindestbeitrag - tut nicht weh, und ob es später mal rentenrelevant ist, wer weiß das heute ...nachher wird der Bengel noch Beamter, oder 'schlimmer', der geht in die Politik ;-) Gruß w.
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