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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung Student

von Xeronas23.08.2015 | 01:20
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an Alle, mich treibt momentan folgende Frage bzw. Sachverhalt um:. Ich war von April 15 - August 15 als Student an der Uni eingeschrieben. Mir ist bekannt, dass ich diese Zeit auf Antrag als Anrechnungszeit anerkennen lassen kann. Jedoch habe ich auch etwas von einer freiwilligen Rentenversicherung gelesen. Diese betrifft vor allem Selbstständige, da diese nicht pflichtversichert sind. Ich war in den 6 Monaten Studium jedoch nirgendwo beschäftigt und habe somit keine Beiträge entrichtet. Wäre es möglich die Beiträge für die freiwillige Rentenversicherung für diesen Zeitraum nachzuentrichten? Mir geht es nicht um die Nachzahlung von Beiträgen bzgl. Schulzeiten, da dies nur für Zeiten vor dem 17 Lebensjahr und nach dem 25 Lebensjahr möglich ist. Aktuell bin ich 22 Jahre jung. Meine Anfrage bezieht sich explizit auf die o. g. freiwillige Versicherung für Leute, die keine Pflichtbeiträge entrichten. Da ich nicht erwerbstätig war, war ich auch nicht pflichtversichert oder? Hoffe jemand kann Licht ins Dunkel bringen :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zum Beitrag von W*lfgang empfehlen wir folgende Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/

de/Inhalt/5_Services/03

_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/

freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=

publicationFile&v=16

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W*lfgangam 23.08.2015 | 18:46
Hallo Xeronas, ob diese 5 Monate freiwillige Versicherung mal nützlich sein könnten, kann heute niemand beantworten, zudem der Inhalt Ihres bisherigen jungen Versicherungskontos nicht bekannt ist. Reden wir über 'Rendite': der Mindestbeitrag beträgt zz. 84,15 EUR mtl., für 5 Monate 420,75 EUR. Damit erhöht sich Ihre mtl. Rente um sagenhafte 1,84 EUR, also etwa 5 % 'Rendite' ...bis zur Auszahlung/Rente ist es aber noch ein Weilchen hin ;-) Im Hinblick auf Mindestwartezeit von 60 Monaten / EM-Rentenanspruch (fiktive Wartezeiten) / Hinterbliebenenrentenansprüche / 45 Jahre ergeben sich vielleicht Ansätze, wo man solch eine Zahlung ins Auge fassen könnte - muss die nächste Beratungsstelle mit Ihnen klären. Im Übrigen haben Sie bis 31.03.2016 Zeit, die Lücken für 2015 aufzufüllen. Wenn Sie Dagobert Duck sind, hauen Sie einfach den Höchstbeitrag für diese 5 Monate rein (1100+), kann nicht verkehrt sein ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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