Zitiert von: gibt es
Zitiert von: Na klar
Zitiert von: Gibt es
Zitiert von: sturkopp
Zitiert von: Elke
Hallo,
ich bin Beamtin/Richterin....
Aber kann ich meine Kindererziehungszeiten zusätzlich auch bei der
DRV berücksichtigen lassen, ohne auf ihre Berücksichtigung bei der Beamtenpension zu verzichten?
, sie kriegen den Hals auch nicht voll.
es
eine Statistik, wieviel Beamte sich in der
DRV zusätzlich freiwillig versichern ?
ürlich! Nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Religionszugehörigkeit und vielem mehr. :)
ürlich ist Ihre Reaktion schon, nur
wieviel Arbeitnehmer in der Rente, können freiwillig in der Beamtenpension sich versichern ?
Hier wird die DRV zusätzlich von Beamten gemolken, das System missbraucht.
Können Sie dies im Ansatz begreifen ?
Gruss
Hallo gibt es,
ich finde Ihre Wortwahl etwas unangemessen/zeugt von fundamentaler Unkenntnis der Versorgungssysteme!
In der DRV wird nichts/von keiner Berufsgruppe abgemolken. Den mit freiwilligen Beiträgen 'erkauften' Rentenansprüchen stehen Kapitalleistungen gegenüber, die sofort den Rentenbeziehern Lebenslang zufließen.
Ob das nun Hausfrauen/-männer, Selbständige, Beamte, Deutsche, EU-/Nicht-EU-Bürger sind, egal ob schwarz weiß bunt ...wenn Sie es als erstrebenswert ansehen, die DRV mit ein paar popeligen freiwilligen Beiträge - die Sie vielleicht in 20/15 Jahren wieder auf dem Konto haben - 'abzumelken' ...hey, dann hätten Sie ja schon selbst ein paar 10K EUR investiert, auch als Nichtbeamter ;-)
Wie der Individualfall aussieht, wann freiw. Beiträge sinnvoll sein könnten (schlicht aus Sicht 'Rendite' sicher gar nicht/grundsätzlich für Beamte nicht attraktiv), werden Sie sicher kraft eigener Kenntnis erklären können – NÖ!?? ...also, denn mal los ;-)
Gruß
w.
PS: Tipp an @Elke
Wenn Sie Ihren Höchstversorgungssatz erreichen, wird die gesetzliche Rente 1:1 von Ihrer Pension abgezogen, Ausnahme: die eigenen/mit freiwilligen Beiträgen erkauften Rentenansprüche bleiben außen vor – da sind wir wieder bei einer Amortisierungsphase von 20/15 Jahren. Daneben können Sie auf die Anrechnung von 'normalen' Beschäftigungszeiten bei Ihren Versorgungsdienstzeiten komplett verzichten (sofern diese Zeiten/oft öff. Dienst/für die Beamtinnenzeit förderlich waren und als Versorgungszeiten zu berücksichtigen sind), dann wird die gesetzliche Rente nicht von Ihrer Pension abgezogen. Ist normalerweise ein 'schlechtes' Geschäft, weil der max. Versorgungssatz damit/teils deutlich, unterschritten wird. Informationen dazu erteilt Ihnen Ihre Versorgungsdienststelle.
Was bleibt aus den freiwilligen Beiträgen/neben dem erhöhten/oder damit überhaupt aktiviertem Rentenanspruch ...ein höherer Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Die DRV zahlt Ihnen auf die Bruttorente noch mal/aktuell 7,75 Beitragszuschuss oben drauf. Der Beitragszuschuss ist nicht Rente und wird daher nicht auf die Pension angerechnet. Nutzen Sie den max. möglichen freiw. Beitrag (rd. 15.000 EUR/Jahr), erhöht sich der Beitragszuschuss zur Rente um gut 5 EUR/mtl. - neben dem daraus resultierenden Rentenanspruch von rd. 68 EUR/nicht auf die Pension anrechenbar ...sagen Sie nicht, das ist lächerlich *g
Das mit Kindererziehungszeiten wurde oben geklärt, kein Wahlrecht mehr, bzw. zusätzliche Anrechnung in der DRV. Das war nur eine kurze 'Irritations-Phase' des Gesetzesgeber (2014 bereinigt), wo die Anrechnung in beiden System zulässig war, zumindest für die vor 1992 geborenen Kinder. Für vor 1992 geboren Kinder erhalten Sie zwar nicht den vollen Gegenwert im Vergleich DRV ./. Versorgung ...ist aber Sache der Beamtenversorgung, das so einzuschränken = 'wertgleiche' Anrechnung in der Versorgung = Anrechnungsausschluss in der DRV - heißt nicht, die vollen DRV-Werte damit erhalten zu müssen ...Versorgungsträger müssen eben auch sparen, wovon @"gibt es" natürlich gar nichts versteht ;-)