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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung - von Monat zu Monat variable Beitragsentrichtung

von freiwilliger Beitragszahler19.10.2020 | 12:59
216 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe online die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung beantragt. Dort habe ich angegeben, dass ich jeweils den Mindestbeitrag durch Überweisung entrichten möchte. Die Angabe einer Option, mal den Mindestbeitrag und mal mehr als denselben zu zahlen war leider nicht ankreuzbar. Ich habe nun den Bescheid erhalten, dass ich ab 10/2020 berechtigt bin, monatlich den Mindestbeitrag zu entrichten. Frage: Ist es möglich von Monat zu Monat variable Beiträge zu zahlen, also mal zwischendurch mehr als den Mindestbeitrag zu überweisen oder muss bei jeder beabsichtigter Änderung der Zahlungshöhe zuvor einen Antrag auf ein Antragsformular stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können grundsätzlich jeden Monat einen variablen freiwilligen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine entsprechenden Änderung der Beitragshöhe bedarf es nicht. Wichtig ist, dass Sie bei der Überweisung des jeweiligen monatlichen Beitrages dies im Verwendungszweck genau vorgeben.

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3 Antworten

Mitleseram 19.10.2020 | 15:32
Ja
Berateram 19.10.2020 | 16:02
Ergänzung: Aus verwaltungstechnischen Gründen macht es aber mehr Sinn, Sie zahlen rückwirkend bis Ende März des Folgejahres die dann gewünschten Beiträge für das Vorjahr ein. Das erspart Ihnen und der Rentenversicherung einigen Aufwand.
W°lfgangam 20.10.2020 | 21:25
Sie können grundsätzlich jeden Monat einen variablen freiwilligen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine entsprechenden Änderung der Beitragshöhe bedarf es nicht. Wichtig ist, dass Sie bei der Überweisung des jeweiligen monatlichen Beitrages dies im Verwendungszweck genau vorgeben.
Ergänzung: Aus verwaltungstechnischen Gründen macht es aber mehr Sinn, Sie zahlen rückwirkend bis Ende März des Folgejahres die dann gewünschten Beiträge für das Vorjahr ein. Das erspart Ihnen und der Rentenversicherung einigen Aufwand.
zusätzlich Ergänzend: Sofern es steuerlich von Interesse/Relevanz ist, zahlt man die Beiträge vor/nach Jahresablauf ein. Das wird @freiwilliger Beitragszahler sicher (?) in seiner Finanzplanung berücksichtigt haben - oder? Gruß w.
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