Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

freiwillige Weiterversicherung als Selbständiger

von Katja13.01.2009 | 16:21
1259 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin seit dem 01.01.09 als freiberufliche Personalmanagerin tätig. Ich bin 32 J. und habe in die RV seit 1997 einbezahlt als Pflichtversicherte. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich freiwillig weiter einbezalen soll, oder nicht? Und wenn ich nicht weiter einbezahle, wass passiert dann mit den bisher einbezahlten Beiträgen? Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke.

2 Antworten

Rosannaam 13.01.2009 | 17:50
Hallo Katja, ich lasse es mal dahingestellt, ob Sie als Selbständige nicht evtl. doch pflichtversichert nach § 2 SGB VI sind. Da kennen sich andere User besser aus. ;-)) Da Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, besteht auf jeden Fall aus den bisherigen Beiträgen ein Anspruch auf die Regelaltersrente. Es geht Ihnen also nichts "verloren", egal, ob Sie jetzt freiwillige Beiträge weiterzahlen oder nicht. Die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente können Sie jedoch mit freiwilligen Beiträgen NICHT aufrechterhalten! Dies wäre nur möglich, wenn Sie vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt gehabt hätten (was bei Jahrgang 1976/77 schlecht möglich ist ;-)). Freiwillige Beiträge mit dem Mindestbeitrag erhöhen eine Rente auch nur minimal. Ich empfehle Ihnen dringend ein persönliches Gespräch mit der zuständigen DRV, wie Sie am Besten weiterverfahren. MfG Rosanna.
Reseam 13.01.2009 | 18:32
Hallo Katja, zunächst sollten Sie klären lassen, ob Sie auch im rentenrechtlichen Sinn als Selbständige eingestuft werden (Statusfeststellungsverfahren). Sind Sie nur für einen Auftraggeber oder für mehrere tätig? Beschäftigen Sie Angestellte und wenn ja, in welchem Umfang? Ergibt diese Prüfung, dass Sie als arbeitnehmerähnliche Selbständige eingestuft werden, sind Sie versicherungspflichtig nach § 2 SGB VI. Dann müssen Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die monatliche Beitragshöhe kann gewählt werden zwischen dem halben Regelbeitrag (für die Dauer der ersten drei Jahre), dem Regelbeitrag oder dem einkommensgerechten Beitrag. Sind Sie im rentenrechtlichen Sinne selbständig tätig und nicht nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (also bis 31.12.2013) die Versicherungspflicht zu beantragen. Bei der Zahlung von Pflichtbeiträgen erhalten Sie sich den Schutz für eine Renten wegen Erwerbsminderung bis zum Rentenalter und ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zuschläge für Frauen. Viele private Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten einen bezahlbaren Versicherungsschutz nur bis zum Alter 50 oder 55 (die meisten Renten werden erst ab diesem Alter gezahlt), verlangen zum Teil erhebliche Zuschläge bei Vorerkrankungen oder versichern bestimmte Erkrankungen überhaupt nicht. Die Pflichtbeiträge zur GRV sind nicht billig. Wenn Sie aber bedenken, das (nur) ca. 20 % der Beiträge für den Erwerbsminderungsschutz und für Hinterbliebenenrenten veranschlagt werden, hält die gesetzliche Rente jeden Renditevergleich mit einer privaten Versicherung stand. Ich habe das nachgerechnet und als Vergleich die Ergebnisse aus Finanztest Heft 5/2008 herangezogen. Aus steuerrechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob Sie Beiträge zur GRV oder in eine Rürup-Rentenversicherung zahlen. In beiden Fällen mindern die Beiträge im Jahr 2009 zu 68 % das steuerpflichtige Einkommen. Der von dem steuerpflichtigen Einkommen abzusetzende Anteil des Rentenversicherungsbeitrages erhöht sich jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 der Rentenversicherungsbeitrag im vollen Umfang (bis 20.000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings ist die Leistung (Rente) später zu versteuern. Auch dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Rürup-Rente und gesetzliche Rente. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin nicht gegen eine private Versicherung. Aber auch für Selbständige gilt: Auf zwei Beinen (gesetzlich und privat) steht es sich besser. Einen Hinweis zur Arbeitslosenversicherung möchte ich Ihnen noch geben. Nach § 28a SGB III können Sie die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen. Für einen moderaten Beitrag erhalten Sie sich den Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld, für den Fall Sie später die selbständige Tätigkeit aufgeben. Dieser Antrag ist spätestens innerhalb von 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit (also noch im Januar 2009) bei der Arbeitsagentur zu stellen. Viele Grüße Rese
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026