ich habe eine Frage zur freiwilligen Weiterversicherung.
Sachverhalt:
Eine Person bezieht akutell eine Erwerbsminderungsrente und war bisher selbständig tätig. Mal angenommen es handelt sich um eine Person, die bis zum 31.12.193 die 5-jährige Warztezeit erfüllt hatte und seit dem regelmäßig durch freiwillige Beitragszahlung Anwartschaften erhalten hat. Ist es sinnvoll bzw. möglich weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung einzuzahlen, sofern eine EW-Rente gezahlt wird? Ggf was sollte man beachten?
Danke schon mal
10.08.2010, 08:33
von
Schade
Möglich ist es, sinnvoll ist das eher nicht.....
10.08.2010, 08:41
von
BK
Gilt denn in diesem Zusammenhang die Zeit der EW-Rente auch als eine rentenrechtliche Zeit, sofern eine befristete EW-Rente endet? Kann man nach Ende der Befristung anschließend wieder "freiwillige" Beiträge zahlen um zukünfig (lückenlos) eine Anwartschaft auf EW-Rente zu haben?
10.08.2010, 10:37
Experten-Antwort
Hallo BK,
wie Schade schon schrieb: Es ist zwar grundsätzlich möglich, aber im Normalfall nicht sinnvoll. Die Zeit des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist bereits selbst eine „Anwartschaftserhaltungszeit“ im Sinne des § 241 Abs. 2 SGB VI. Erst nach Wegfall der (befristeten) Erwerbsminderungsrente ist eine anderweitige Anwartschaftserhaltung (z. B. freiwillige Beiträge) notwendig.