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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag PeterT,
auf die Wartezeit von 35 Jahren werden neben Pflichtbeiträgen u.a. auch freiwillige Beiträge angerechnet. Insofern könnte Ihre Frau durch Zahlung freiwilliger Beiträge diese Wartezeit erfüllen, sodass die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte vorliegen könnten.
Sofern Ihre Frau nicht versicherungspflichtig ist, kann sie die freiwilligen Beiträge für das laufende Kalenderjahr grds. bis zum 31.03. des Folgejahres zahlen. Bezogen auf das Kalenderjahr 2018 ergibt sich die Besonderheit, dass die Beiträge noch bis zum 01.04.2019 gezahlt werden können, da das Fristende (= 31.03.2019) auf einen Sonntag fällt und sich damit die Frist um einen Tag verlängert.
Mit dieser wahnsinnig wichtigen Info kann man sich gut in Szene setzen oder?Einfache Antwort: Ja. Für 2018 können Sie sogar noch bis Ende März 2019 freiwillige Beiträge nachzahlen, wenn in 2018 keine sonstige Beitragspflicht durch Beschäftigung, Krankengeld oder Alogeld bestanden hat.Der Termin ist nicht Ende März, sondern der 1.4.2019. Ganz ohne April-Scherz.
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