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Experten-Antwort

Freiwillige Zahlung = Versicherungs ZEIT ?

von PeterT25.02.2019 | 08:54
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5 Antworten

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Bei meiner Frau fehlen ein paar Monate um als langjährig Versicherte zu gelten. ( 35 Jahre Pflichtbeiträge ) D.h. sie kann erst mit erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente beantragen und NICHT schon mit 63 (plus Abzüge). Wenn ich nun die fehlenden Monate mit dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70€ einzahle, erhöhen sich dann auch die Beitragszeiten um als langjährig Versicherte zu gelten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2019 | 10:30

Guten Tag PeterT,

auf die Wartezeit von 35 Jahren werden neben Pflichtbeiträgen u.a. auch freiwillige Beiträge angerechnet. Insofern könnte Ihre Frau durch Zahlung freiwilliger Beiträge diese Wartezeit erfüllen, sodass die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte vorliegen könnten.

Sofern Ihre Frau nicht versicherungspflichtig ist, kann sie die freiwilligen Beiträge für das laufende Kalenderjahr grds. bis zum 31.03. des Folgejahres zahlen. Bezogen auf das Kalenderjahr 2018 ergibt sich die Besonderheit, dass die Beiträge noch bis zum 01.04.2019 gezahlt werden können, da das Fristende (= 31.03.2019) auf einen Sonntag fällt und sich damit die Frist um einen Tag verlängert.

4 Antworten

DRVam 25.02.2019 | 09:03
Einfache Antwort: Ja. Für 2018 können Sie sogar noch bis Ende März 2019 freiwillige Beiträge nachzahlen, wenn in 2018 keine sonstige Beitragspflicht durch Beschäftigung, Krankengeld oder Alogeld bestanden hat.
Kaiseram 25.02.2019 | 09:34
Einfache Antwort: Ja. Für 2018 können Sie sogar noch bis Ende März 2019 freiwillige Beiträge nachzahlen, wenn in 2018 keine sonstige Beitragspflicht durch Beschäftigung, Krankengeld oder Alogeld bestanden hat.
Der Termin ist nicht Ende März, sondern der 1.4.2019. Ganz ohne April-Scherz.
Mit dieser wahnsinnig wichtigen Info kann man sich gut in Szene setzen oder?
W*lfgangam 25.02.2019 | 19:23
Hallo PeterT, wenn Ihre Frau noch nicht 63 ist/das dauert noch (viel) 'länger', können die fehlenden Beiträge natürlich auch rückwärts gerechnet vor dem Rentenbeginn noch rechtzeitig positioniert werden/die freiwillige Versicherung dann zeitnah beantragt werden *). Ggf. passt es sogar bei nur wenigen Beiträgen mit dem Rentenantragsdatum zusammen, um das zusammen in einem 'Abwasch' zu erledigen. Bei Erreichen Alter 63 noch in diesem Jahr buchen Sie besser umgehend einen Beratungstermin bis 01.04. - falls 63 bereits überschritten, dann umgehend (!), dann sind alle Fristen/mit Beitragsnachzahlungsmöglichkeit auch für 2018 eingehalten + etwaige Nachzahlungsmöglichkeit der Altersrente. *) was nutzt die Auffüllung der 35 Jahre heute, wenn der Rentenbeginn noch relativ weit weg ist - das Geld ist weg ...und wenn dann Wiedererwarten keine Rente folgt/Sterbefall?! ...sorry. Andererseits ist _die Sache_ erledigt/wird schon klappen/ggf. gibt es noch einen kleinen Bonus vom Finanzamt (Altersvorsorgeaufwendungen). Gruß w.
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