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Experten-Antwort

Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung

von BirgitR01.03.2022 | 19:09
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde leider zum 31.03.2022 gekündigt. Damit fehlen mir exakt 9 Monate um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.(45 Jahre Regelung) Einen Minijob möchte ich eigentlich nicht mehr aufnehmen. Besteht die Möglichkeit, die RV-Beiträge die im Rahmen des Minijobs angefallen wären, auch selber einzuzahlen? Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, daß meine Rente - wegen der fehlenden 9 Monate - gekürzt wird. Welche Möglichkeiten gibt es für diese Situation? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen BirgitR

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BirgitR,

treffen Kalendermonate mit freiwilligen Beitragszeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn mit Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zusammen, können diese für die 45 Jahre nicht berücksichtigt werden. Das ist bei einem Arbeitslosengeldbezug regelmäßig der Fall.

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit nicht arbeitslos, liegt keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vor. Arbeitslosengeld wird in diesem Fall dann auch nicht gezahlt. Freiwillige Beiträge können für diesen Fall auch innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden (18 Jahre Pflichtbeiträge zuvor vorausgesetzt).

Ob die Zahlung freiwilliger Beiträge auch sinnvoll ist, hängt aber wie bereits in den vorangegangenen Beiträgen erwähnt, von mehreren Faktoren ab.

Sie sollten sich daher individuell bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

W°lfgangam 01.03.2022 | 19:31
Hallo BirgitR, natürlich können Sie die fehlenden 9 Monate für die 45 Jahre auffüllen - sofern Sie bereits 18 Jahre an Pflichtbeiträgen im Rentenkonto haben ...ggf. zählen sogar die Beiträge aus Arbeitslosengeld dazu, sofern Sie das in Anspruch nehmen. Fraglich ist allerdings, welcher Zeitraum zwischen Rentenbeginn 63 (mit Abschlag, keine weiteren mtl. Einkünfte ab da) und dem abschlagsfreien Rentenalter über die 45 Jahre liegt - Geburtsdatum? ...um das rein wirtschaftlich einordnen zu können. Der 'Wunsch' zur abschlagsfreien Altersrente kann manchmal recht unsinnig sein, wenn er sich erst in 15/20 Jahren ab Rentenbeginn der bereits laufenden Rente mit Abschlag überhaupt 'rechnet'! Tipp: Ferndiagnose/'meine beste Rente' hier ohne weitere Datenlage nicht möglich. Daher bitte die nächste Beratungsstelle kontaktieren, die das auspendelt :-) Gruß w.
Schadeam 01.03.2022 | 20:39
Würden Sie bitte noch Ihr Geburtsdatum angeben - dann wäre eine gezieltere Aussage möglich. Wenn Sie gekündigt wurden sollten Sie bis zu 2 Jahren ALG bekommen können; ob das bei den 45 Jahren mitzählt wäre altersabhängig. Sie können auch auf ALG verzichten und sich nicht arbeitslos melden, dann könnten Sie 9 Monate freiwillige Beiträge zahlen. Oder halt doch ein Minijob? Oder Sie pflegen jemanden pflegebedürftigen? Oder Sie finden als Arbeitsloser einen neuen Job? Ein Kind könnte ich Ihnen auch noch vorschlagen? Theoretisch gibt es da viele Möglichkeiten, aber als Arbeitsloser sollte sich doch auch Zeit für die persönliche Beratung finden, in Präsenz oder auch telefonisch oder online bei der nächsten DRV Beratungsstelle.
Berndam 01.03.2022 | 22:13
Die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn zählen bei den 45 Jahren ALG I nur mit, wenn der AG den Betrieb vollständig aufgab und freiwillige Beiträge zählen in diesem Zeitraum auch nicht mit. Aber, ob diese Regelung zu tragen kommt, kommt halt auf das Alter an... Und selbst, wenn das Alter nicht passt, könnte man im geschilderten Fall 9 Monate später als zur Altersgrenze für besonders langjährig versicherte die entsprechende Rente in Anspruch nehmen...
Schadeam 01.03.2022 | 23:06
Würden Sie bitte noch Ihr Geburtsdatum angeben - dann wäre eine gezieltere Aussage möglich. Wenn Sie gekündigt wurden sollten Sie bis zu 2 Jahren ALG bekommen können; ob das bei den 45 Jahren mitzählt wäre altersabhängig.
Ich dachte die letzten zwei Jahre ALG vor der Altersrente zählen nicht mit in die 45 Jahre. Denn diese müssten vor ALG Bezug bereits erreicht sein.?!
Genau deshalb habe ich nach dem Geburtsdatum gefragt um die letzten 2 Jahre bestimmen zu können......
Batrixam 02.03.2022 | 06:39
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
freiwillige Beiträge zählen in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nur dann nicht mit, wenn man parallel arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet ist! Wenn man sich nicht arbeitslos meldet, zählen freiwillige Beiträge auch bis Rentenbeginn mit zu der Wartezeit von 45 Jahren!
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