Ich habe 5 Jahre in die FZR eingezahlt. Wie wird mir das
rentenrechtlich angerechnet. Wirkt es sich nur betragsmäßig aus und wie oder bekomme ich zusätzliche Zeiten... Ob sich damit noch jemand auskennt, ich bin gespannt. Danke
Wurde das Versicherungskonto schon geklärt?
Wenn ja Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen anforden (Bettlektüre?), wenn nein nach vorheriger Terminvereinbarung über Rathaus Antrag auf Kontenklärung stellen.
So wie die FZR Beiträge in Ihren "grünen SV Buch aus der DDR" stehen, so stehen Sie auch im Versicherungsverlauf.
Einfach nachlesen, dann wissen Sie es.
Statt Fragen sammeln, einfach mal lesen (Rentenauskunft).
Leider war das nicht meine FRage.
Steht im Rentenverlauf, alles so weit gut. Meine Frage war aber ob das als Anrechnungszeit gilt oder nur beitragsmäßig. Darüber finde ich nichts zum nachlesen
Einfach nachlesen, dann wissen Sie es.
Ich bitte um Entschuldigung. Ich bin in einem Forum. Was sollte hier nicht gefragt werden können? Ich denke dafür ist ein Forum doch da. Unqualifizierte Antworten sind auch Zeitverschwendung
Hallo Sonnenblume,
Wenn Sie FZR-ZEITEN haben, stehen jeweils 2 Zeiten pro Zeitraum im Versicherungsverlauf. Sie bekommen somit sowohl aus dem "Grundbrutto", als auch aus dem FZR-Brutto Rentenanwartschaften. Die FZR-ZEIT ist aber keine Anrechnungszeit, sondern führt nur zu höheren versicherten Entgelten und somit grds. mehr Rente. Schauen Sie sich ne Rentenauskunft mit Anlagen an oder lassen Sie es sich in der Beratungsstelle der RV erklären. Arbeitsausfalltage würden ggf. Anrechnungszeiten auslösen; vielleicht haben Sie ja die gemeint?
Hallo Sonnenblume,
Wenn Sie FZR-ZEITEN haben, stehen jeweils 2 Zeiten pro Zeitraum im Versicherungsverlauf. Sie bekommen somit sowohl aus dem "Grundbrutto", als auch aus dem FZR-Brutto Rentenanwartschaften. Die FZR-ZEIT ist aber keine Anrechnungszeit, sondern führt nur zu höheren versicherten Entgelten und somit grds. mehr Rente. Schauen Sie sich ne Rentenauskunft mit Anlagen an oder lassen Sie es sich in der Beratungsstelle der RV erklären. Arbeitsausfalltage würden ggf. Anrechnungszeiten auslösen; vielleicht haben Sie ja die gemeint?
Hallo Sonnenblume,
Wenn Sie FZR-ZEITEN haben, stehen jeweils 2 Zeiten pro Zeitraum im Versicherungsverlauf. Sie bekommen somit sowohl aus dem "Grundbrutto", als auch aus dem FZR-Brutto Rentenanwartschaften. Die FZR-ZEIT ist aber keine Anrechnungszeit, sondern führt nur zu höheren versicherten Entgelten und somit grds. mehr Rente. Schauen Sie sich ne Rentenauskunft mit Anlagen an oder lassen Sie es sich in der Beratungsstelle der RV erklären. Arbeitsausfalltage würden ggf. Anrechnungszeiten auslösen; vielleicht haben Sie ja die gemeint?
Stimmt ja. Lesen und Verstehen sind ja zwei ganz verschiedene Dinge!