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Experten-Antwort

Freiwillige Zuzahlung lt. Broschüre Rente: So wird sie berechnet alte Bundesl. S.13

von FM195804.09.2018 | 14:55
116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in Ihrer Broschüre"Rente: So wird sie berechnet - alte Bundesländer - Seite 13 Tabelle 3: Freiwillig Versicherte in den alten Bundesländern: Ist es richtig, dass ich die Tabelle so interpretieren kann: Wenn ich den in der Tabelle aufgelisteten Höchstbeitrag von 14.508,00 Euro in einem Jahr entrichte erhalte ich jeweils 65,97 € mehr Rente pro Monat, also wenn ich das theoretisch 10 Jahre hintereinander mache 10 x 65,97 € mehr Rente pro Monat ? Vielen Dank vorab für eine kurze Klarstellung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FM1958,

Sie haben die Tabelle richtig interpretiert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 04.09.2018 | 15:00
Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen dürfen, dann geht das so. Wer in der RV pflichtversichert ist, kann keine freiwilligen Beiträge zahlen. Nach etwa 20 Jahren Rentenbezug haben Sie den eingezahlten BEtrag wieder erhalten. Wenn Sie einen Steuervorteil mit einrechnen, dann ein wenig früher.
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