Hollo Ihr lieben Berater,
ich habe folgende Frage: Ich bin 64 Jahre und seit dem 01.02.2009 arbeitslos gemeldet. Nun gehe ich davon aus, in meinem Alter nicht mehr vermittelt zu werden. Da das Arbeitsamt ja meine Rentenbeiträge finanziert habe ich ab 01.04.2010 als Rentnerin nur einen geringen Rentenverlust. Nun möchte ich gerne wissen ob ich eine freiwillige Zahlung für diese 14 Monate machen kann und wie hoch muss die sein um den Rentenverlust auszugleichen bzw. auch noch etwas zu erhöhen. Meine Rentenberechnung ist bis 07.2008 auf einem aktuellen Stand.
Mit freundlichen Grüßen Gina
Sie haben keine Möglichkeit zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen, wenn Sie versicherungspflichtig sind.
Sie haben die Möglichkeit, die Minderung durch eine Einzahlung auszugleichen. Wie hoch die Zahlung sein muß, kann Ihnen Ihr RV-Träger sagen.
Dei Einzahlung kohnt sich in der Regel NICHT.
hallo 1848, die Antwort ist nicht korrekt. Gina hat ja gar keine Rentenminderung, wenn sie bis zur Regelaltersrente Alogeld bezieht.
Mfg
Die rentenminderung resultiert nicht aus einem vorgezogenen Renteneintritt sondern aus weniger Beiträgen während der Alo-Zeit - insofern schon o.K. - nur ist zu bedenken, daß das geld, das ich der DRV zum Ausgleich dieser Minderung gebe, vermutlich schlechter angelegt ist, als wenn ich es selbst anlege und dann langsam abvespere.
Man kann aber nur eine Minderung aufgrund vorzeitigen Renteneintritts durch eine solche Zahlung ausgleichen und nicht eine minderung aufgrund geringerer Beitragszahlung. Aussage somit nicht richtig!
Ich verstehe Ihr Anliegen so, dass Sie bis zur Rente mit 65 Jahren
Arbeitslosengeld erhalten.
Zwangsläufig zahlt die Agentur einen verminderten Beitrag, da ja
errechnet aus dem Durchschnittsbrutto der letzen 12 Monate die
Beiträge nur mit 80% für diesen Betrag überweist.
Sie können also die Beitragsdifferenz von 20 % nicht auffüllen.
Sie sollten aber als Vergleich auch wissen, ein monatlicher Mindestbeitrag
von 89,60 würde nur eine Rentensteigerung 4,13 Euro im Jahr bringen.
Mit freundlichen Grüßen.
Kleiner Toppfehler Schiko, das waren 79,60 Euro ;-)
Entschuldigung. Sie haben
Recht. 400 x 19,90% sind
noch immer 79,60 .
MfG.
Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters soll die aufgrund des geminderten Zugangsfaktors sich ergebenden Kürzungen ausgleichen. In der Tat werden, wenn auch etwas geringer als bei einer weiteren Beschäftigung, während des Bezuges von Arbeitslosengeld auch weiterhin Beiträge entrichtet. Da aber keine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente vorliegt, sind Zahlungen von Beiträgen aufgrund der Vorschrift des § 187 a SGB VI nicht möglich. Eine Höherversicherung, wie es früher tatsächlich einmal möglich war, gibt es nicht mehr. Gina muss daher die etwas geringeren Rente, aufgrund geringerer Beitragszahlung, hinnehmen.