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freiwilligen Mindesbeitrag weiter zahlen?

von Dodo14.03.2008 | 12:56
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Hallo und gutenTag, ich bin 61 Jahre alt und zahle seit einigen Jahren als zuletzt Selbständiger den monatlichen Mindesbeitrag von knapp 80 Euro an die Deutsche Rentenversicherung. Meine Beitragszeit beträgt lückenlos fast 44 Jahre. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich "nur" für die Aufrechterhaltung einer etwaigen EM-Rente noch weiter zahlen soll. Bei jeder neuen Rentenauskunft stelle ich fest, dass die zu erwartende Rente immer niedriger ausfällt und dass sich der monatliche Mindesbeitrag kaum auf die Rentenhöhe auswirkt. Ich bin kerngesund und fit wie ein Turnschuh. Frage: Lohnt es sich für mich, den Mindesbeitrag noch weiter zu bezahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob es sich für Sie noch "lohnt", weiterhin den Mindestbeitrag zu zahlen, lässt sich hier im Forum (ohne genaue Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes) nicht beurteilen.

Sie sollten sich daher hierzu in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen informieren, auch hinsichtlich des frühestmöglichen Beginns einer Altersrente. Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" herausfinden.

5 Antworten

Rosannaam 14.03.2008 | 13:18
Hallo Dodo, zur Rentenerhöhung trägt der freiwillige Mindestbeitrag von 79,60 € natürlich nicht bei. Die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren haben Sie ja offensichtlich erfüllt. Sie könnten demnach mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einem Abschlag von 7,2 % oder mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Weitere Voraussetzung für die vorzeitige AR ist aber auch die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze oder Aufgabe der selbst. Tätigkeit. Da eine Schwerbehinderung von 50 % bei Ihnen (noch) nicht vorliegt, ist der Bezug einer AR für schwerbehinderte Menschen wohl nicht möglich. Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie weiterhin die freiwilligen Beiträge zur Aufrechterhaltung des Schutzes für eine EM-Rente weiterzahlen wollen oder nicht. Keiner hier im Forum und AUCH SIE können jetzt nicht wissen, ob Ihr Gesundheitszustand weiterhin so stabil bleibt, bis Sie die og. AR beziehen können. Aber im Falle eines Falles würden Sie dann halt auch wieder Geld verschenken, auch wenn die EM-Rente nicht allzu hoch wäre. Wie gesagt, diese Entscheidung müssen Sie letztendlich selbst treffen. MfG Rosanna.
Rosannaam 14.03.2008 | 13:29
Oh je, ich habe wieder mal was vergessen zu erwähnen... Da Sie vor dem 01.01.1951 geboren sind, haben Sie auch dann einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn Sie bei Beginn dieser AR berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Es muß also nicht unbedingt eine Schwerbehinderung vorliegen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Beendigung der frwl. Versicherung evtl. schon erwägenswert! Dann könnte anstelle der EM-Rente u.U. diese AR gewährt werden. Die AR für schwerbehinderte Menschen könnte ab dem 63. Lebensjahr ABSCHLAGSFREI gezahlt werden (ab 60 mit 10,8 %, ab 62 mit 3,6 %). MfG Rosanna.
Dodoam 14.03.2008 | 14:29
Hallo Rosanna, herzlichen Dank für Ihre schnelle und kompetende Antwort. Sie haben mir sehr geholfen! Freundliche Grüße und alles Gute Dodo
Schiko.,am 14.03.2008 | 14:44
An sich haben sie ja das amen schon gesprochen, will trotzdem auch noch den rentenzuwachs für den mindest- beitrag aufs jahr gesehen nennen. Beitrag 2005 936 E. und 4,30 rente. Beitrag 2006 E. 936 E. 4,25 rente. Beitrag 2007 955,20 und 4,28 rente. Beitrag 2008 955,20 und 4,19 jährlicher rentenzuwachs. Mit freundlichen Grüßen.
Dodoam 14.03.2008 | 18:56
Hallo Schiko, vielen Dank für die zusätzliche Information über den zu erwartenden Rentenzuwachs. Das erleichtert mir meine Entscheidung noch mehr. Schlechter kann man sein gutes Geld wohl nicht anlegen. Gruß Dodo
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