Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

freiwilliger Beitrag für abschlagsfreie Rente mit 63

von Hausfrau11.07.2014 | 13:53
1980 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe 44 Jahre gearbeitet und war 11 Monate arbeitslos gemeldet.Jetzt bin ich Hausfrau und möchte 2016 die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen. Hierfür fehlt mir 1 Monat. Muss ich nun für einen Monat einen Minijob annehmen oder kann ich auch für 1 Monat einen freiwilliigen Betrag in die Rente einzahlen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob und zu welchem Zeitpunkt Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger beantworten. Lassen Sie sich individuell beraten. Vorab: Freiwillige Beiträge werden bei der Wartezeit von 45 Jahren dann berücksichtigt, wenn insgesamt mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind. Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn können aber nicht berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rudolf1951am 11.07.2014 | 14:26
Bitte rechnen Sie vom 1. Monat ab 2016 die 24 Monate zurück, ob Ihre 11 Monate Arbeitslosigkeit in diesen Zeitraum fallen. Wenn ja, können Sie nach derzeitiger Rechtslage nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn nein, dann Empfehlung für mind. 1 Monat einen Minijob mit Sozialbeitrag annehmen, der füllt Ihnen quasi den fehlenden Monat auf.
KSCam 11.07.2014 | 15:39
Wenn noch zwischen 1 und 12 Monate fehlen haben Sie noch massig Zeit bis 63 plus 2 im Jahr 2016. Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an (bei manchen Trägern wird das erst im Herbst möglich sein, andere (z.B. DRV BW) können das ab sofort. Wenn Sie nach Erhalt der Rentenauskunft noch Zweifel haben, lassen Sie sich persönlich bei der DRV beraten. Und dann können Sie reagieren: ob sie eienen Minijob mit Aufstockung annehmen oder freiwillige Beiträge zahlen, einen Pflegebedürftigen pflegen oder noch ein Kind kriegen (:)) ist eigentlich egal.
Hausfrauam 12.07.2014 | 14:31
Wenn ich von der rollierenden Stichtagregelung ausgehe, bin ich in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn Hausfrau. Kann ich also dann auch freiwillig 1 Monat Beitrag einzahlen. Ich möchte nicht unbedingt einen Minijob annehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026