Bezüglich der Abbuchung bin ich grundsätzlich völlig anderer Meinung.
Der große Vorteil besteht darin, der Empfänger des Geldes ist nicht-
wie beim Dauerauftrag- auf die Mithilfe des Kontinhabers bei Betrags-
veränderungen angewiesen.
Bei der Lastschrift kann sofort der Begünstigte den geänderten Betrag einziehen.
Ganz wichtig aber auch zu wissen, eine Lastschrift kann innerhalb sechs
Monaten nach der Sollstellung wegen "Widerspruch" zurück gegeben
werden, die Gebühren trägt der Einreicher.
Allerdings, bin mir fast 100% sicher, das Lastschriftverfahren für Renten-
versicherungsbeiträge ist ausgeschlossen, somit handeln Sie richtig.
Mit freundlichen Grüßen.