Hallo CCR66,
jeder Beitrag berechnet sich, indem man die Beitragsbemessungsgrundlage mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert (§ 157 SGB 6).
Die Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist jeder Betrag zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze.
Nach § 167 SGB 6 beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte monatlich 450 Euro.
Beim derzeit aktuellen Beitragssatz von 18,7 % ergibt sich somit ein Mindestbeitrag von
450 Euro x 18,7 % = 84,15 Euro.